06 May 2026, 12:10

Zoll beschlagnahmt seltenes Kettenfahrzeug aus dem Zweiten Weltkrieg auf der A2

Schwarz-weiß-Illustration von übergebenen deutschen Militärfahrzeugen und Schiffen, einschließlich Panzer, Lastwagen und Kriegsschiffen, mit der Bildunterschrift "Vast German War Material Surrendered to Allies."

Zoll beschlagnahmt seltenes Kettenfahrzeug aus dem Zweiten Weltkrieg auf der A2

Zollbeamte in Deutschland haben bei einer routinemäßigen Verkehrskontrolle ein seltenes Kettenfahrzeug aus dem Zweiten Weltkrieg beschlagnahmt. Der Vorfall ereignete sich auf der Autobahn A2, wo ein mit norwegischem Kennzeichen versehener Transporter von der Flughafenkontrolleinheit Paderborn/Lippstadt angehalten wurde. Die Behörden verdächtigen den Fahrer, gegen EU-Einfuhrbestimmungen verstoßen zu haben.

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Der 38-jährige Norweger transportierte einen M29C Weasel, ein ungepanzertes amphibisches Kettenfahrzeug, das ursprünglich während des Zweiten Weltkriegs in den USA hergestellt wurde. Er gab an, von Norwegen nach Frankreich unterwegs zu sein, um das Fahrzeug zu verkaufen.

Die Beamten stellten fest, dass der Fahrer zwar über eine Ausfuhrgenehmigung der norwegischen Behörden verfügte, ihm jedoch wichtige Unterlagen fehlten. Dazu gehörten ein Kaufbeleg, ein Verkaufsvertrag sowie die erforderlichen Zollpapiere für die Einfuhr des Fahrzeugs in die EU. Der geschätzte Wert des Weasel betrug 12.500 Norwegische Kronen – deutlich über dem zollfreien EU-Freibetrag von 300 Euro für Waren aus Drittländern.

Wegen der fehlenden Dokumente und des Verdachts auf Steuerhinterziehung leiteten die Zollbehörden ein Strafverfahren ein. Der Fahrer musste eine Sicherheitsleistung von 700 Euro hinterlegen, um mögliche Einfuhrabgaben und Strafen abzudecken. Das Fahrzeug wurde vorläufig beschlagnahmt, bis weitere Prüfungen abgeschlossen sind.

Nach EU-Recht müssen Waren, die den zollfreien Freibetrag überschreiten, bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Land deklariert werden. Anschließend werden Einfuhrabgaben fällig; bei Verstößen drohen Strafen.

Der Fall wurde zur weiteren Prüfung vorgelegt, die Kaution des Fahrers bleibt bis zum Abschluss der Ermittlungen einbehalten. Für Rückfragen steht das Hauptzollamt Bielefeld unter der Telefonnummer (0521) 3047-1095 oder per E-Mail unter [email protected] zur Verfügung. Das Ergebnis der Untersuchungen wird zeigen, ob zusätzliche Anklagen oder Bußgelder verhängt werden.

Quelle