Öffnungszeiten Kreis Viersen macht Winterpause

Öffnungszeiten Kreis Viersen macht Winterpause
Öffnungszeiten: Kreis Viersen macht Winterpause
Teaser: Die Kreisverwaltung Viersen bleibt vom 24. Dezember bis zum 2. Januar geschlossen. Am Dienstag, dem 23. Dezember, endet der Publikumsverkehr bereits um 14 Uhr. Die Mitarbeiter in den Einrichtungen und Fachbereichen sind ab dem 5. Januar wieder erreichbar.
19. Dezember 2025, 07:53 Uhr
Mehrere öffentliche Einrichtungen im Kreis Viersen schließen über die Weihnachts- und Neujahrsfeiertage oder reduzieren ihre Öffnungszeiten. Betroffen sind Ämter, Schulen und Kultureinrichtungen, während essentielle Dienstleistungen wie der Winterdienst bei Bedarf aufrechterhalten werden.
Bürger sollten zudem besondere Notfallkontakte für die Feiertage beachten.
Die Kreisverwaltung Viersen bleibt vom 24. Dezember bis zum 2. Januar komplett geschlossen. Dazu zählen das Kreisarchiv, die Volkshochschule (VHS) sowie die Kempen-Niederlassung der Zulassungsstelle. Die meisten Mitarbeiter kehren am 5. Januar an ihren Arbeitsplatz zurück.
Das Freilichtmuseum Niederrhein hat an Heiligabend und am ersten Weihnachtsfeiertag geschlossen. Die Geschäftsstelle der Musikschule bleibt vom 22. Dezember bis zum 2. Januar unbesetzt; der Unterricht startet wieder am 7. Januar. Am 23. Dezember endet der Service in der Verwaltung bereits um 14 Uhr.
Der Winterdienst läuft wie gewohnt weiter – die Teams rücken bei Glätte oder Schneefall aus. Für Umweltnotfälle ist die Kreisleitstelle unter +49 2162 8195 100 erreichbar. Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung müssen sich Bürger an die Polizei wenden, die dann den Bereitschaftsdienst des Jugendamts informiert.
Die VHS Viersen öffnet nach Renovierungsarbeiten am 5. Januar wieder ihre Türen. Anmeldungen zu Kursen sind per E-Mail unter [email protected] oder online unter www.kreis-viersen-vhs.de möglich.
Die meisten Dienstleistungen des Kreises nehmen ab dem 5. Januar den Regelbetrieb auf, wobei einige Einrichtungen wie die Musikschule etwas länger brauchen. Bürger, die während der Schließzeit dringend Hilfe benötigen, sollten die angegebenen Notfallkontakte nutzen. Die Ferienregelung soll Urlaubszeiten der Mitarbeiter mit notwendigen Sicherheitsvorkehrungen in Einklang bringen.

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