Gericht stoppt Klage: Windpark darf trotz Bedenken von Drachenfliegern gebaut werden
Emma KrauseDrachenflieger-Gleiter scheitern mit Eilantrag gegen neue Windräder - Gericht stoppt Klage: Windpark darf trotz Bedenken von Drachenfliegern gebaut werden
Ein Drachen- und Gleitschirmflugverein in Nordrhein-Westfalen ist mit dem Versuch gescheitert, einen nahegelegenen Windpark per Eilantrag zu stoppen. Das Oberverwaltungsgericht Münster wies die Klage ab und begründete dies damit, dass das Projekt keine ernsthafte Gefahr für den Betrieb des Vereins darstelle. Mit dem Urteil kann der Bau des Windparks wie geplant voranschreiten.
Der Verein, der fast 800 Mitglieder zählt und jährlich rund 1.000 Starts verzeichnet, hatte argumentiert, der Windpark werde gefährliche Turbulenzen erzeugen und die Flugaktivitäten einschränken. Sein Fluggelände gehört zu den meistgenutzten in der Region für Drachen- und Gleitschirmflüge.
Das Gericht prüfte die Bedenken, fand jedoch keine Belege dafür, dass der Windpark existenzbedrohende Risiken berge. Es verwies darauf, dass Flüge ohnehin bereits bei Windgeschwindigkeiten über 30 km/h aus Sicherheitsgründen eingestellt werden – unabhängig von den Windrädern. Unterhalb von 20 km/h könnten die Aktivitäten laut Urteil weitgehend unbeeinträchtigt fortgesetzt werden.
Die Richter wiesen auch die Behauptungen zu Turbulenzgefahren bei höheren Windstärken zurück, da die Risiken nicht nachgewiesen seien. Sie bestätigten zudem, dass der Verein im Genehmigungsverfahren ordnungsgemäß angehört worden war. Der geplante Windpark liegt in einer ausgewiesenen Energiezone, wie im Landesentwicklungsplan vorgesehen.
Mit der Abweisung des Eilantrags kann der Windpark nun wie vorgesehen gebaut werden. Die Entscheidung des Gerichts bedeutet, dass sich der Verein an die neuen Bedingungen anpassen muss, auch wenn Flüge unter den bestehenden Sicherheitsvorschriften weiterhin möglich bleiben. Aktuell stehen dem Projekt keine weiteren rechtlichen Hindernisse im Weg.






