03 April 2026, 01:04

Striktere Regeln für Tiertransporte: NRW-Urteil schafft Genehmigungspflicht ohne Ausnahmen

Ein altes Buch mit einer Illustration einer Kuh, die einen Wagen zieht, mit einem Baum im Hintergrund und der Inschrift "Einschränkung von Haustieren" auf der Seite.

Striktere Regeln für Tiertransporte: NRW-Urteil schafft Genehmigungspflicht ohne Ausnahmen

Ein aktuelles Urteil in Nordrhein-Westfalen verschärft die Kontrollen beim Tiertransport. Die Entscheidung hebt eine bisherige Schlüsselausnahme auf, die es gewerblichen Händlern erlaubte, Wirbeltiere ohne Genehmigung zu handeln. Die Änderung folgt auf wiederholte Verstöße gegen den Tierschutz während des Transports.

Das Oberverwaltungsgericht hat nun klargestellt: Ohne behördliche Erlaubnis darf kein Handel mit Nutztieren stattfinden. Das Urteil regelt zudem, wer die Verantwortung für das Tierwohl trägt, wenn Rinder gekauft und verkauft werden.

Nach der neuen Auslegung trägt der Auftraggeber des Transports die volle Verantwortung für das Wohl der Tiere. Dazu gehören die Auswahl des Transportunternehmens und die Festlegung der Transportbedingungen. Selbst wenn die Spediteure alle Vorschriften einhalten, bleibt der Auftraggeber rechtlich für Schäden während des Transports haftbar.

Die Entscheidung des Gerichts basiert auf früheren Fällen, in denen Verurteilungen wegen Tierquälerei zum Entzug von Genehmigungen führten. So verlor etwa ein Pferdehändler 2025 seine Lizenz, nachdem das Landgericht Trier den Betreiber wegen Verstößen gegen Tierschutzgesetze verurteilt hatte. Das Gericht begründete, dass solche Verurteilungen beweisen, dass ein Betreiber nicht vertrauenswürdig ist und die Tierschutzstandards nicht einhält – mit Konsequenzen für das gesamte Unternehmen, einschließlich Haltung und Transport.

Bisher durften gewerbliche Händler Wirbeltiere ohne spezielle Genehmigung transportieren. Diese Ausnahme ist nun gestrichen, sodass alle Unternehmen vor dem Umgang oder Transport lebender Tiere eine offizielle Erlaubnis einholen müssen. Das Gericht betonte, dass Zuverlässigkeit eine zentrale Anforderung nach § 11 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes ist. Verstöße, etwa wegen Tierquälerei, können zum sofortigen Entzug der Genehmigung führen.

Das Urteil stärkt die strengere Überwachung des Tiertransports in ganz Deutschland. Unternehmen müssen künftig vor dem Handel oder Transport von Tieren Genehmigungen vorweisen. Wer die Tierschutzstandards nicht erfüllt, riskiert den vollständigen Verlust der Lizenz – ohne Ausnahmen für gewerbliche Betriebe.

AKTUALISIERUNG

2015 ECJ Ruling Shapes New Transport Standards

The 2015 European Court of Justice decision, which mandated that animal welfare standards must be upheld until the final destination—even outside EU borders—has become a cornerstone of the current legal framework. This precedent, cited in the recent North Rhine-Westphalia ruling, emphasizes that transporters must ensure adequate care, including pauses and feeding, throughout the journey. 2015 ECJ decision established these requirements, reinforcing the NRW court's emphasis on transporter responsibility.