17 March 2026, 20:07

Rechtsstreit um Kölner Volksbühne: Bundesgericht verweist Fall zurück

Eine Karte von Köln, Deutschland, mit einem detaillierten Gebäudeplan und handgeschriebenen Textanmerkungen auf Papier.

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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Fall an das Oberverwaltungsgericht Münster zurückverwiesen, um eine erneute Prüfung vorzunehmen. Im Mittelpunkt des Streits steht eine Baugenehmigung, mit der Teile der ehemaligen Druckerei der Volksbühne Köln in eine Wohnung umgewandelt werden sollen.

Der Konflikt eskalierte, als der Verein Freie Volksbühne die Genehmigung 2024 anfocht. Die Theaterinitiative argumentierte, dass Proben und Aufführungen künftige Anwohner durch übermäßigen Lärm belästigen würden. Im Juni desselben Jahres gab das Münsteraner Gericht dem Verein zunächst recht und hob die Baugenehmigung auf.

Anschließend gelangte der Fall vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Die Richter urteilten dort, dass das Oberverwaltungsgericht Münster nicht alle relevanten Aspekte ausreichend geprüft habe. Sie betonten, dass allein die Überschreitung von Lärmgrenzwerten keine ausreichende Begründung für ein Bauverbot darstelle. Daraufhin verwies das Leipziger Gericht den Streit zurück nach Münster, um eine gründlichere Bewertung vorzunehmen.

Unklar bleibt weiterhin, wie sich die ehemalige Druckereifläche – seit 2025 für Wohnzwecke freigegeben – auf das umliegende Viertel auswirkt. Das Oberverwaltungsgericht muss nun die Beweislage neu aufrollen, bevor eine endgültige Entscheidung fällt.

Der Fall kehrt damit nach Münster zurück, wo eine vertiefte Prüfung der Lärmbelastung und weiterer Faktoren ansteht. Das abschließende Urteil wird entscheiden, ob die Wohnraumumwandlung durchgeführt werden kann oder ob die Bedenken des Theaters das Projekt stoppen. Die Entscheidung könnte zudem Präzedenzfall für die Abwägung zwischen kulturellen Betrieben und Wohnrechten in Köln werden.

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