NRW-Richter dürfen künftig bis 69 arbeiten – freiwillige Verlängerung geplant
Lukas WolfRichter in NRW können länger arbeiten - NRW-Richter dürfen künftig bis 69 arbeiten – freiwillige Verlängerung geplant
Richter in Nordrhein-Westfalen könnten bald die Möglichkeit erhalten, zwei Jahre länger zu arbeiten als bisher erlaubt. Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der freiwillige Dienstzeitverlängerungen bis zum Alter von 69 Jahren ermöglicht. Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) unterstützt den Vorschlag und bezeichnet ihn als notwendigen Schritt für mehr Flexibilität im Justizsystem.
Aktuell müssen Richter in Nordrhein-Westfalen mit 67 Jahren in den Ruhestand treten. Anders als in einigen anderen Bundesländern sind freiwillige Verlängerungen über dieses Alter hinaus derzeit nicht gestattet. Der Anstoß für die Änderung kam Anfang Juli, als der Landtag die Regierung beauftragte, eine Novelle des Landesrichtergesetzes auszuarbeiten.
Der nun gebilligte Entwurf geht zur Beratung an den Landtag. Bei Annahme könnten Richter kurz vor dem Ruhestand wählen, bis 69 im Amt zu bleiben. Limbach argumentiert, die Maßnahme helfe, Personalengpässe zu mildern und erfahrene Kräfte zu halten.
Die Vorlage schreibt keine längere Dienstzeit vor, sondern gibt Richtern die Option, ihre Karriere zu verlängern. Dieser Schritt folgt wachsenden Debatten über Fachkräftebindung im öffentlichen Dienst, wobei Nordrhein-Westfalens Ansatz sich von anderen Regionen unterscheidet.
In den kommenden Wochen wird der Entwurf von den Abgeordneten geprüft. Bei Zustimmung träte die Änderung für Richter im Ruhestandsalter in Kraft. Ziel ist es, dem Justizsystem mehr Anpassungsfähigkeit zu verleihen und mögliche Personalengpässe in der Justiz zu entschärfen.






