Neue Schutzfrist für Bäume und Sträucher: Was jetzt in Deutschland verboten ist
Emma KrauseNeue Schutzfrist für Bäume und Sträucher: Was jetzt in Deutschland verboten ist
Bundesweiter Schutzzeitraum für Bäume und Sträucher in Deutschland jetzt in Kraft
Vom 1. März bis 30. September 2026 gelten in ganz Deutschland strenge Regeln für den Rückschnitt und die Fällung von Bäumen und Sträuchern, um Tierwelt und Pflanzenwachstum zu schützen. Das Gesetz, verankert in §39 Abs. 5 des Bundesnaturschutzgesetzes, wird seit 2022 konsequenter durchgesetzt.
In den geschützten Monaten ist das Fällen, Roden oder starke Beschneiden von Gehölzen grundsätzlich verboten. Erlaubt sind lediglich leichte Form- und Pflegeschnitte. Die Vorschriften gelten für natürliche Flächen, Privatgärten sowie Grünanlagen rund um Wohnhäuser.
Vor jedem geplanten Rückschnitt müssen Anwohner die Untere Naturschutzbehörde konsultieren. Die Behörden prüfen, ob eine Ausnahmegenehmigung vorliegt – Verstöße können hohe Bußgelder nach sich ziehen. Ausnahmen gibt es nur für behördlich angeordnete Arbeiten, Maßnahmen im öffentlichen Interesse oder zur Verkehrssicherung, und auch hier nur mit vorheriger Genehmigung.
Nicht betroffen sind zulässige Eingriffe in Natur und Landschaft nach §15 des Bundesnaturschutzgesetzes sowie geringfügige Vegetationsbeseitigung für genehmigte Baumaßnahmen. Selbst außerhalb der Schutzzeit kann das Fällen alter Bäume oder umfangreicher Rückschnitt eine artenschutzrechtliche Prüfung erfordern.
Seit 2022 ist die Zahl der Ausnahmen um 15 Prozent gesunken, besonders in Baden-Württemberg und Bayern, wo die Kontrollen verschärft wurden. Nordrhein-Westfalen und Berlin zeigen sich dagegen flexibler, vor allem bei Bauvorhaben.
Ziel der Schutzfrist ist der Erhalt von Ökosystemen während der kritischen Wachstums- und Brutzeiten. Bürger und Unternehmen müssen die Regeln einhalten, andernfalls drohen Strafen. Die Behörden prüfen Anträge weiterhin im Einzelfall und suchen einen Ausgleich zwischen Naturschutz und notwendiger Entwicklung.






