Gericht kippt Vuelings Handgepäckgebühren – was das für Fluggäste bedeutet
Emma KrauseGericht kippt Vuelings Handgepäckgebühren – was das für Fluggäste bedeutet
Ein deutsches Gericht hat die Handgepäckregelung der Fluggesellschaft Vueling nach einer Klage des Verbandes der Verbraucherzentralen (vzbv) für unzulässig erklärt. Das Oberlandesgericht Hamm entschied, dass Airlines keine zusätzlichen Gebühren für Handgepäckstücke erheben dürfen, die vernünftige Größen- und Gewichtsgrenzen einhalten. Der Fall unterstreicht die anhaltenden Streitigkeiten über Fluggebühren für Passagiere.
Der vzbv hatte rechtliche Schritte gegen Vueling eingeleitet und argumentiert, dass die Beschränkungen der Airline für kostenloses Handgepäck ungerechtfertigt seien. Bisher erlaubte der Carrier nur ein kleines Gepäckstück mit den Maßen 20 x 30 x 40 Zentimeter ohne Zusatzkosten. Das Gericht wies diese Praxis zurück und stellte klar, dass Handgepäck ein grundlegender Bestandteil des Flugreiseservice ist und im Ticketpreis enthalten sein muss.
Ramona Popp, die Vorstandsvorsitzende des vzbv, kritisierte die Airlines für zusätzliche Gebühren auf größere Handgepäckstücke. Sie forderte klarere EU-Regelungen und schlug vor, dass jedes Ticket ein kleines persönliches Gepäckstück sowie eine Standardtasche mit mindestens 115 Zentimetern Gesamtgröße und bis zu zehn Kilogramm Gewicht abdecken sollte.
Das Urteil fällt zu einem Zeitpunkt, an dem in Brüssel die EU-Verhandlungen über Reformen der Fluggastrechte beginnen. Ähnliche Klagen gegen EasyJet, Eurowings und Wizz Air sind laut vzbv noch nicht entschieden. In den verfügbaren Quellen fanden sich keine vorherigen Stellungnahmen des Europäischen Rates, des Parlaments oder der Kommission zu Handgepäckgebühren.
Die Gerichtsentscheidung setzt einen Präzedenzfall für Handgepäckregelungen in Deutschland. Airlines könnten nun unter Druck geraten, ihre Gebührenstrukturen anzupassen. Gleichzeitig könnten die laufenden EU-Diskussionen zu umfassenderen Änderungen der Passagierrechte in ganz Europa führen.






