Gericht kippt BLE-Entscheidung: Edeka darf längere Zahlungsfristen mit Arla behalten
Moritz RichterGericht kippt BLE-Entscheidung: Edeka darf längere Zahlungsfristen mit Arla behalten
Ein deutsches Gericht hat ein Verbot längerer Zahlungsfristen zwischen der Supermarktkette Edeka und dem Milchlieferanten Arla Foods aufgehoben. Das Urteil stellt die Durchsetzung der Lieferkettengesetze durch das Bundesamt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) infrage. Der Handel begrüßt die Entscheidung als Korrektiv gegen behördliche Überregulierung.
In den Jahren 2021, 2022 und 2024 hatte Edeka mit Arla Foods Zahlungsziele von über 49 Tagen für leichtverderbliche Milch- und Sahneprodukte vereinbart. Die BLE untersagte diese Fristen später mit der Begründung, sie verstießen gegen die 30-Tage-Grenze des Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetzes (AgrarOLkG). Doch das Oberlandesgericht Düsseldorf urteilte, dass solche Vereinbarungen nicht als unfaire Handelspraktiken einzustufen seien.
Zudem stellte das Gericht fest, dass die BLE den Umsatz von Edeka falsch berechnet hatte. Dieser Fehler führte zu einer Überschätzung des Handelsumsatzes und damit zu einer fehlerhaften Anwendung der Zahlungsregeln. Der Handelsverband Deutschland (HDE) wies darauf hin, dass bereits zwei von fünf BLE-Entscheidungen auf Basis des Lieferkettengesetzes von Gerichten kassiert wurden.
Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des HDE, forderte die BLE zu mehr Zurückhaltung bei künftigen Kontrollen auf. Er warnte, dass eine überzogene Rechtsauslegung Verbraucher belasten könnte. Die BLE prüft nun eine Revision vor dem Bundesgerichtshof, Deutschlands höchstem Gericht.
Das Urteil ermöglicht es Edeka, weiterhin verlängerte Zahlungsfristen mit Arla Foods auszuhandeln. Gleichzeitig wirft es Fragen zur Vorgehensweise der BLE bei der Durchsetzung von Lieferkettenvorschriften auf. Ein mögliches Revisionsverfahren könnte die rechtlichen Grenzen für Zahlungsvereinbarungen in der Lebensmittelbranche weiter präzisieren.






