Cum-Ex-Skandal: BGH kippt Urteil gegen Ex-Warburg-Chef Olearius – 40 Millionen Euro neu verhandelt
Jakob MaierCum-Ex: Neue Überprüfung beschlagnahmter mutmaßlicher Straftatbestände des Bankers Olearius - Cum-Ex-Skandal: BGH kippt Urteil gegen Ex-Warburg-Chef Olearius – 40 Millionen Euro neu verhandelt
Ein spektakulärer juristischer Wendepunkt im deutschen Cum-Ex-Steuerskandal – einem der größten Betrugsfälle der Landesgeschichte – sorgt für Aufsehen. Der Bundesgerichtshof hat ein früheres Urteil gekippt und damit eine Neuverhandlung über die Einziehung von 40 Millionen Euro von Christian Olearius erzwungen, dem ehemaligen Chef der Hamburger Privatbank M.M. Warburg. Die strafrechtlichen Ermittlungen gegen ihn wurden unterdessen endgültig eingestellt, da er als verhandlungsunfähig gilt.
Beim Cum-Ex-Skandal handelte es sich um komplexe Aktientransaktionen, mit denen Kapitalertragssteuern mehrfach und illegal zurückerstattet wurden. Zwischen 2001 und 2011 sollen diese Machenschaften dem deutschen Staat Milliarden gekostet haben – allein die M.M. Warburg Bank soll auf diese Weise rund 47 Millionen Euro an unrechtmäßigen Steuererstattungen erhalten haben. Ein Gericht urteilte 2024, dass Olearius gemeinsam mit anderen Bankmanagern gezielt Aktienleihgeschäfte koordiniert habe, um Steuerlücken auszunutzen. Dies führte zu Verurteilungen und Schadensersatzforderungen gegen die Beteiligten.
Das Landgericht Bonn hatte den Fall zunächst entschieden, doch der Bundesgerichtshof hat die Sache nun zur erneuten Prüfung zurückverwiesen. Die Staatsanwaltschaft pocht weiterhin auf die Einziehung der 40 Millionen Euro von Olearius – sie gelten als illegale Gewinne. Trotz seiner zentralen Rolle im Skandal muss Olearius dem neuen Verfahren nicht beiwohnen. Die Frage seiner Schuld bleibt damit offiziell ungeklärt.
Im Mittelpunkt der Neuverhandlung steht allein die Frage, ob die 40 Millionen Euro als Verbrechensertrag eingezogen werden können. Da die strafrechtlichen Vorwürfe gegen Olearius aus gesundheitlichen Gründen fallen gelassen wurden, muss das Bonner Gericht nun die finanziellen Ansprüche neu bewerten. Das Ergebnis wird zeigen, ob der Staat zumindest einen Teil der im Skandal verlorenen Gelder zurückerhalten kann.






