07 April 2026, 20:11

Bundesrat verschärft Tierschutzregeln für Lebendtier-Exporte in Drittstaaten

Tierschutz bei Tiertransporten: Bundesrat setzt Berlin unter Druck

Bundesrat verschärft Tierschutzregeln für Lebendtier-Exporte in Drittstaaten

Der Bundesrat hat Maßnahmen ergriffen, um den Tierschutz beim Export von lebenden Nutztieren in Länder außerhalb der EU zu stärken. Am 26. September 2025 verabschiedete er einen Beschluss, der strengere Regeln fordert, um anhaltende Verstöße während des Transports zu unterbinden. Der Vorstoß erfolgt vor dem Hintergrund der Kritik, dass die bisherigen Maßnahmen die Tiere nicht ausreichend schützen.

Der von Nordrhein-Westfalen eingebrachte Beschluss zielt auf verbindliche EU-weite Vorschriften ab. Darin wird betont, dass den Behörden derzeit die Befugnisse fehlen, um Verstöße gegen den Tierschutz bei der Handhabung und dem Transport zu unterbinden. Zudem forderte der Bundesrat die Bundesregierung auf, ihre Entscheidung aus dem Jahr 2023 zu überprüfen, mit der sie die bilateralen tierärztlichen Gesundheitszeugnisse für den Export von Zuchttieren zurückgenommen hatte.

Nach den neuen Vorschlägen sollen Lebendtiertransporte in Drittstaaten nur noch genehmigt werden, wenn das Zielland gegenüber der EU-Kommission eine formelle Erklärung abgibt. Diese muss die Einhaltung des Terrestrischen Tierschutzcodes der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) bestätigen. Darüber hinaus setzt sich der Beschluss dafür ein, Tierschutzstandards künftig explizit in tierärztliche Gesundheitszeugnisse aufzunehmen.

Der Bundesrat empfahl zudem, der EU-Kommission die Kompetenz zu übertragen, bei Verstößen Ermittlungen einzuleiten und Exporte auszusetzen. Damit sollen bestehende Vollzugslücken geschlossen werden, da frühere Fälle von Tierschutzverstößen auf ein Wiederholungsrisiko hindeuten.

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Der Beschluss formuliert klare Forderungen nach schärferen Kontrollen und einem EU-weiten Vorgehen. Sollten die Maßnahmen umgesetzt werden, würden Exporte in Länder, die die Tierschutzstandards nicht erfüllen, eingeschränkt. Die Bundesregierung muss die Vorschläge nun prüfen und über das weitere Vorgehen entscheiden.

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