08 January 2026, 14:13

Zoll stoppt britischen Transporter mit 300-Euro-Schmuggelware und illegalen Feuerwerkskörpern

Eine Kerze, Zigaretten, eine Schachtel, ein Feuerzeug und ein Behälter sind auf einer Oberfläche angeordnet.

Zoll stoppt britischen Transporter mit 300-Euro-Schmuggelware und illegalen Feuerwerkskörpern

Zollbeamte in Bielefeld stoppten auf der Autobahn A44 einen in Rumänien zugelassenen Kleintransporter, nachdem sie nicht deklarierte Waren im Wert von über 300 Euro entdeckt hatten. Die beiden britischen Reisenden, 32 und 41 Jahre alt, transportierten Gegenstände für Privatpersonen in Rumänien – ohne die erforderlichen Papiere. Später beschlagnahmten die Behörden illegale Feuerwerkskörper und nicht konforme E-Zigaretten aus dem Fahrzeug.

Der Transporter war bei einer Routinekontrolle angehalten worden, wobei eine große Sendung nicht deklarierter Waren zum Vorschein kam. Im Inneren fanden die Beamten Elektronikgeräte, Haushaltsgeräte, Kleidung, Lebensmittel, Schuhe, Werkzeuge, Möbel, Spielzeug und sogar ein Go-Kart. Unter den Gütern befanden sich vier Kartons mit illegalen Feuerwerkskörpern der Kategorie F3 sowie ein Paket mit E-Zigaretten, die nicht den EU-Standards entsprachen.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Der 41-jährige Beifahrer, dem das Fahrzeug gehörte, gab die Verantwortung für die Ladung zu. Beide Männer, die aus dem Vereinigten Königreich unterwegs waren, hatten die Waren beim Eintritt in die EU nicht deklariert. Nach den Zollvorschriften müssen Reisende aus Nicht-EU-Ländern mündlich Waren angeben, wobei die zollfreien Freimengen in den meisten Fällen bei 300 Euro liegen, für Flug- oder Schiffsreisende bei 430 Euro und für unter 15-Jährige bei 175 Euro. Das Duo beglich vor Ort 2.200 Euro an ausstehenden Einfuhrabgaben. Zudem hinterlegten sie eine Sicherheitszahlung von 2.500 Euro zur Deckung möglicher Bußgelder, bevor sie ihre Reise fortsetzen durften. Nun müssen sie jedoch mit strafrechtlichen Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung und Verstößen gegen das Sprengstoffrecht rechnen. Die Zollfahndung Essen hat den Fall übernommen und ermittelt im Auftrag der Staatsanwaltschaft Arnsberg. Im Fokus stehen die illegalen Feuerwerkskörper sowie mögliche Steuerdelikte im Zusammenhang mit den nicht deklarierten Waren.

Die beschlagnahmten Feuerwerkskörper und E-Zigaretten bleiben bis auf Weiteres als Beweismittel sichergestellt. Die Reisenden müssen nun weitere juristische Schritte abwarten, die zu Geldstrafen oder zusätzlichen Sanktionen führen könnten. Die Zollbehörden erinnerten die Öffentlichkeit daran, dass alle Waren aus Nicht-EU-Ländern deklariert werden müssen, um ähnliche Konsequenzen zu vermeiden.