Zoll am Flughafen Dortmund beschlagnahmt 532.022 Euro bei Bargeldkontrollen
Lukas WolfZoll am Flughafen Dortmund beschlagnahmt 532.022 Euro bei Bargeldkontrollen
Zollbeamte am Flughafen Dortmund führten im September an drei Tagen strenge Bargeldkontrollen durch. Dabei überprüften sie 1.892 Reisende und deren Gepäck auf nicht deklarierte Geldbeträge. Bei der Aktion wurden zahlreiche Verstöße gegen die Meldepflicht für Bargeld aufgedeckt.
Im Fokus der Reisekontrollgruppe standen Passagiere auf Flügen zwischen Deutschland und Ländern außerhalb der EU. Wer mehr als 10.000 Euro in bar mitführt, muss dies bei der Ein- oder Ausreise schriftlich angeben. Während der Kontrollen wurden 675 Gepäckstücke untersucht.
In 60 Fällen entdeckten die Beamten insgesamt 532.022 Euro. Fünfzehnmal hatten Reisende Beträge über 10.000 Euro nicht deklariert. Bei fünf Beschlagnahmungen wurden 46.700 Euro eingezogen.
Zudem leitete der Zoll zwei Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf versuchten indirekten Bargeldtransfer nach Russland ein. In diesen Fällen sicherten die Behörden Beweismittel im Wert von 17.200 Euro. Die Aktion führte außerdem zu sechs Verwarnungen und neun Ordnungswidrigkeitsverfahren.
Bereits im Laufe des Jahres 2023 hatte es am Dortmunder Flughafen 1.247 gezielte Bargeldkontrollen durch die Zollbehörden gegeben. Diese Maßnahmen sind Teil der umfassenden Überwachung grenzüberschreitender Geldströme in Nordrhein-Westfalen.
Die September-Aktion am Flughafen Dortmund unterstreicht die konsequente Durchsetzung der Bargeldmeldepflicht. Reisende, die hohe Summen ohne ordnungsgemäße Deklaration mitführen, müssen mit Beschlagnahmungen, Bußgeldern oder weiteren rechtlichen Konsequenzen rechnen. Die Behörden beobachten grenzüberschreitende Bargeldbewegungen weiterhin genau.






