Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: VHS Ibbenbüren klärt rechtliche Absicherung auf
Emma KrauseVorsorgevollmacht und Patientenverfügung: VHS Ibbenbüren klärt rechtliche Absicherung auf
Volkshochschule Ibbenbüren veranstaltet Vortrag zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Am 3. März 2026 bietet die Volkshochschule Ibbenbüren eine Informationsveranstaltung zu den Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung an. Ziel der Veranstaltung ist es, den Teilnehmenden zu helfen, ihre zukünftige Entscheidungshoheit rechtlich abzusichern. Der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Hartmut Richter führt durch den Abend und erläutert anhand praktischer Beispiele, wie man solche Verfügungen korrekt aufsetzt.
Im Mittelpunkt stehen zwei zentrale Dokumente: die Vorsorgevollmacht, mit der vertrauenswürdige Personen bevollmächtigt werden, und die Patientenverfügung, die medizinische Behandlungswünsche für den Fall festhält, dass man sich nicht mehr äußern kann. Ohne solche Regelungen endet mit der Volljährigkeit eines Kindes das elterliche Sorgerecht – Familien stehen dann oft ohne klare rechtliche Handhabe da.
Richter, ein zertifizierter Rechtsexperte, zeigt auf, wie man diese Unterlagen fachgerecht erstellt. Die Teilnehmenden lernen, wie sie bevollmächtigte Vertreter benennen und deren Befugnisse präzise definieren. Zudem gibt es konkrete Hilfestellungen zur Erstellung individueller Verfügungen.
Die Teilnahmegebühr beträgt 14,00 Euro, optional kann gegen einen Aufpreis von 4,00 Euro ein ausführliches Skript erworben werden. Eine Anmeldung ist bis zum Veranstaltungstag möglich; Vorkenntnisse im Rechtsbereich sind nicht erforderlich.
Am Ende des Abends verfügen die Teilnehmenden über das nötige Wissen und praktische Werkzeuge, um rechtssichere Dokumente selbst zu erstellen. Die Veranstaltung verbindet theoretische Grundlagen mit konkreten Schritten, um die persönliche Selbstbestimmung langfristig zu sichern. Interessierte können sich bis zum 3. März 2026 bei der Volkshochschule Ibbenbüren anmelden.
