19 November 2025, 18:12

Verena Kerth erstreitet Unterlassungsurteil gegen heimliche Videoaufnahmen in Dokumentation

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Verena Kerth erstreitet Unterlassungsurteil gegen heimliche Videoaufnahmen in Dokumentation

Ein heimlich aufgenommener Videomitschnitt der Fernseh- und Radiomoderatorin Verena Kerth tauchte in einer Dokumentation auf – ohne ihre Zustimmung. Ihr Anwalt, Constantin Martinsdorf, leitete umgehend rechtliche Schritte ein, um ihren Persönlichkeitsschutz durchzusetzen. Der Fall unterstreicht die Bedeutung persönlicher Rechte in medienrechtlichen Auseinandersetzungen.

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2021 stellte Verena Kerth fest, dass intime Aufnahmen von ihr in einer Dokumentation verwendet worden waren. Das Material war ohne ihr Wissen entstanden und verletzte damit ihre Privatsphäre. Martinsdorf, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, beantragte daraufhin sofort eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Köln.

Das Gericht gab ihr recht und untersagte die weitere Verbreitung der Aufnahmen. Richter Dr. Thomas Giegerich, der zuvor ähnliche Fälle am Landgericht Berlin verhandelt hatte, betonte die Notwendigkeit, Persönlichkeitsrechte zu schützen – also Privatsphäre, Ruf und die Kontrolle über die eigenen Daten. Wenn Berichterstattung in diese Bereiche eingreift oder jemanden ohne Einwilligung falsch darstellt, überschreitet sie rechtliche Grenzen.

Eilfälle im Medienrecht erfordern schnelles Handeln. Die Gerichte in Hamburg und Köln setzen enge Fristen, oft nur vier bis sechs Wochen, während Düsseldorf bis zu zwei Monate gewährt. Martinsdorf rät Betroffenen, Ruhe zu bewahren, Beweise zu sichern, auf öffentliche Reaktionen zu verzichten und umgehend anwaltlichen Rat einzuholen. Hochwertige medienrechtliche Vertretung braucht Präzision – weder Hektik noch Überanalyse –, fundierte Belege und klar formulierte Unterlassungsaufforderungen.

Der Anwalt weist zudem darauf hin, dass das eigene öffentliche Verhalten einer Person das Urteil beeinflussen kann. Wer zuvor ähnliche Inhalte selbst geteilt hat, muss damit rechnen, dass Gerichte dies gegen den Anspruch auf Privatsphäre abwägen. Martinsdorfs Strategie für Kerth verband Tempo, gründliche Vorbereitung und den Fokus auf ihr Recht, über ihre persönlichen Daten zu bestimmen.

Die erwirkte einstweilige Verfügung verhindert, dass sich die Aufnahmen weiter verbreiten. Der Fall schafft einen Präzedenzfall dafür, wie schnell und wirksam Verletzungen der Privatsphäre vor deutschen Gerichten gestoppt werden können. Für Betroffene zeigt Martinsdorfs Vorgehen, wie entscheidend sowohl juristische Expertise als auch besonnenes Handeln sind.