Verbraucherzentrale verklagt Eurowings wegen unfairer Handgepäckregeln im Basistarif
Lukas WolfVerbraucherzentrale verklagt Eurowings wegen unfairer Handgepäckregeln im Basistarif
Streit um Handgepäck: Verbraucherzentrale verklagt Eurowings
Die Verbraucherzentrale hat Klage gegen Eurowings eingereicht. Die Handgepäckregelung im Basistarif sei verbraucherunfreundlich.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat rechtliche Schritte gegen die Fluggesellschaft Eurowings wegen deren Handgepäckpolitik eingeleitet. Im Fokus der Klage steht der Basistarif des Unternehmens, der Passagieren nur ein kleines persönliches Gepäckstück erlaubt. Die Verbraucherschützer werfen der Airline vor, Reisende damit in die Irre zu führen, und fordern eine Überarbeitung der Werbung und des Verkaufs des Tarifs.
Kern des Streits ist die Regelung im Eurowings-Basistarif, die lediglich ein kleines Gepäckstück mit den Maßen bis zu 40 x 30 x 25 Zentimeter zulässt. Die Verbraucherzentrale hält diese Beschränkung für unangemessen, da viele Fluggäste die Einschränkungen oft erst nach der Buchung bemerken. Die Organisation drängt darauf, entweder ein standardmäßiges Handgepäckstück in den Basistarif aufzunehmen oder den Tarif in der aktuellen Form nicht mehr zu bewerben.
Das Urteil in diesem Verfahren könnte weitreichende Folgen für die Vermarktung der günstigsten Eurowings-Tarife haben. Falls das Gericht den Verbraucherschützern recht gibt, müsste die Airline ihre Handgepäckbestimmungen anpassen oder die Präsentation des Basistarifs für Kunden ändern. Zudem könnte das Urteil eine Vorlage für ähnliche Klagen gegen andere Fluggesellschaften schaffen.
