Stadtrat behält Sitzverteilung trotz abgelehnter Einsprüche bei
Die Stadtverwaltung hat drei Einsprüche gegen die Sitzverteilung im Stadtrat zurückgewiesen. Mitglieder des Wahlausschusses – Michael Kirbach, Anissa Saysay und der AfD-Vertreter Bodo Gilz – hatten die Berechnungsmethode angefochten. Ihre Beschwerden wurden jedoch wegen unzutreffender rechtlicher Argumente als unbegründet abgewiesen.
Die Einsprüche richteten sich gegen das mathematische Verfahren zur Verteilung der Ratssitze. Die Kritiker forderten zudem eine Überprüfung und beriefen sich dabei auf die Geschäftsordnung des Rates sowie auf Ausschussregeln. Die Verwaltung wies jedoch darauf hin, dass diese Vorschriften für das Sitzzuteilungsverfahren nicht gelten.
Nach dem Kommunalwahlgesetz von Nordrhein-Westfalen kann jeder Wähler oder jede Partei innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses Einspruch einlegen. Der neu gebildete Wahlprüfungsausschuss wurde mit der ersten Bewertung dieser Beschwerden beauftragt. Nach Prüfung bestätigte die Verwaltung, dass den Einsprüchen eine gültige rechtliche Grundlage fehle.
Die Entscheidung geht nun an den neu gewählten Rat, der abschließend darüber befinden wird, ob den Einsprüchen stattgegeben wird.
Die Abweisung der Beschwerden bedeutet, dass die aktuelle Sitzverteilung vorerst bestehen bleibt. Der neu gewählte Rat wird sich als eine seiner ersten Aufgaben mit der Angelegenheit befassen. Das Ergebnis wird zeigen, ob eine weitere Überprüfung des Zuteilungsverfahrens erforderlich ist.






