25 March 2026, 16:10

Sozialamt zieht um: Neue Adresse, gleiche Dienstleistungen ab April 2026

Eine gelbe Wand mit mehreren gelben Schildern, die wahrscheinlich Abfahrts- und Ankunftszeiten für verschiedene Ziele angeben.

Sozialamt zieht um: Neue Adresse, gleiche Dienstleistungen ab April 2026

Das Amt für Soziales und Wohnen steht vor einem großen Umzug. Ab dem 1. April 2026 verlagert es seinen Hauptsitz von der Steubenstraße 53 in die Altendorfer Straße 103. Auch während und nach dem Umzug bleiben wichtige Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger zugänglich, allerdings kommt es zu vorübergehenden Schließungen und Änderungen im Serviceangebot.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Der Umzug selbst erstreckt sich über zwei Tage: Am 30. und 31. März 2026 bleiben alle Abteilungen in der Steubenstraße 53 geschlossen. Persönliche Vorsprachen am alten Standort sind noch bis zum 27. März 2026 möglich, bevor der Betrieb vollständig an den neuen Standort verlegt wird.

In der Altendorfer Straße 103 öffnet das Bürgerbüro ab dem 1. April montags bis donnerstags von 8:00 bis 11:00 Uhr. Freitags bleibt es – wie bisher – geschlossen. Die Bereiche Schwerbehindertenangelegenheiten, Elterngeld, Wohngeld und Bildungsförderung ziehen nicht um, sondern bleiben in der Klinkestraße 29–31 ansässig.

Wer Unterlagen digital einreicht, kann nach der Nutzung des Upload-Portals eine Empfangsbestätigung per E-Mail anfordern. Die Service-Hotline (0201 88-50555) und die E-Mail-Adresse ([email protected]) stehen weiterhin für Terminvereinbarungen und Fragen zur Verfügung. Viele Anliegen lassen sich zudem über die Website und das Dokumenten-Upload-Portal unter www.unserewebsite.de/fb50-dokumentenupload erledigen.

Durch den Umzug werden die meisten Dienstleistungen in der Altendorfer Straße 103 gebündelt, während einige Abteilungen an ihrem bisherigen Standort verbleiben. Bis zum vollständigen Abschluss der Umstellung können Bürgerinnen und Bürger weiterhin Online-Tools, telefonische Beratung und eingeschränkte persönliche Vorsprachen nutzen. Ziel der Änderungen ist es, den Zugang zu den Leistungen zu vereinfachen, ohne die Serviceverfügbarkeit einzuschränken.

Quelle