Schwarzfahren in Deutschland: Soll die Strafverfolgung im Nahverkehr fallen?
Jakob MaierSchwarzfahren in Deutschland: Soll die Strafverfolgung im Nahverkehr fallen?
In Deutschland nimmt die Forderung nach einer Entkriminalisierung des Schwarzfahrens an Fahrt auf. Die Berliner NGO Freedom Fund setzt sich dafür ein, den öffentlichen Nahverkehr kostenlos anzubieten und Strafen im öffentlichen Dienst abzuschaffen. Unterdessen prüft das Bundesjustizministerium, ob die strafrechtliche Verfolgung von Fahrgästen ohne gültigen Fahrschein im öffentlichen Nahverkehr aufgehoben werden soll.
Nach deutschem Recht gilt Schwarzfahren als Straftat gemäß Paragraf 265a des Strafgesetzbuchs. Verurteilte müssen mit Geldstrafen oder sogar Haft im öffentlichen Dienst rechnen. Jährlich werden zwischen 8.000 und 9.000 Menschen angeklagt – 95 Prozent erhalten Geldbußen, fünf Prozent eine Freiheitsstrafe.
Die Debatte über die Schwarzfahrer-Regelungen hält an, während rechtliche, finanzielle und soziale Herausforderungen im öffentlichen Dienst zunehmen. Eine Entkriminalisierung würde die Justiz entlasten und Tausenden Geldstrafen oder Haft im öffentlichen Dienst ersparen. Das Ergebnis der Prüfung durch das Ministerium könnte die Art und Weise, wie Deutschland mit Verstößen im öffentlichen Nahverkehr umgeht, grundlegend verändern.
