Rubens Group übernimmt „Hellweger Anzeiger“ und „Westfälische Rundschau“ nach Kartellfreigabe
Moritz RichterRubens Group übernimmt „Hellweger Anzeiger“ und „Westfälische Rundschau“ nach Kartellfreigabe
Rubens Group erhält Genehmigung zum Kauf des 'Hellweger Anzeigers' und der 'Westfälischen Rundschau'
Neue Eigentumsstrukturen im östlichen Ruhrgebiet: Der Ruhr-Nachrichten Verlag der Rubens Group mit Sitz in Unna darf die lokalen Tageszeitungen 'Hellweger Anzeiger', 'Westfälische Rundschau' und das Anzeigenblatt 'MonTakt' übernehmen. Wie Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, die Genehmigung begründet. Unser Portal ist der Mediendienst mit aktuellen Brancheninformationen im Internet. Jeden Werktag im Fokus - angereichert mit Hintergrundinformationen, Fakten und Köpfen.
Rubens-Gruppe darf "Hellweger Anzeiger" und "Westfälische Rundschau" übernehmen
Neue Eigentumsverhältnisse im östlichen Ruhrgebiet: Der zum Rubens-Konzern gehörende Ruhr-Nachrichten Verlag mit Sitz in Unna darf die regionalen Tageszeitungen "Hellweger Anzeiger", "Westfälische Rundschau" sowie das Anzeigenblatt "MonTakt" übernehmen. Wie Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, die Freigabe begründet. Unser Portal ist der Medienservice mit aktuellen Brancheninformationen im Internet – werktags mit Schwerpunktthemen, Hintergrundberichten, Fakten und Personalien.
4. Dezember 2025, 10:15 Uhr
Der Ruhr-Nachrichten Verlag der Rubens-Gruppe hat die Genehmigung erhalten, zwei lokale Tageszeitungen sowie ein Anzeigenmedium zu übernehmen. Das Bundeskartellamt gab grünes Licht für den Kauf des "Hellweger Anzeiger", der "Westfälischen Rundschau" und des Anzeigenblatts "MonTakt" . Die Wettbewerbshüter sahen in dem Deal keine kartellrechtlichen Bedenken.
Die Entscheidung folgte einer Prüfung durch die deutsche Wettbewerbsbehörde. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, bestätigte, dass die Übernahme "keine wettbewerbsrechtlichen Probleme" aufwerfe. Sein Amt kam zu dem Schluss, dass die "Ruhr-Nachrichten", das Flaggschiff der Rubens-Gruppe, nicht in direkter Konkurrenz zu den beiden erworbenen Titeln stehe.
Mit der nun erteilten Freigabe wird die Rubens-Gruppe die drei Publikationen in ihr Portfolio integrieren. Der Schritt stärkt ihre Position im regionalen Medienmarkt, ohne dass kartellrechtliche Einwände erhoben wurden. Die Entscheidung des Bundeskartellamts ermöglicht den sofortigen Vollzug des Geschäfts.
