Rheinisch-Bergischer Kreis reformiert Rettungsdienste für schnellere Hilfe bei Krisen
Moritz RichterRheinisch-Bergischer Kreis reformiert Rettungsdienste für schnellere Hilfe bei Krisen
Rheinisch-Bergischer Kreis teilt Rettungsdienste in zwei eigenständige Abteilungen auf, um Einsatzzeiten zu optimieren. Die Umstrukturierung erfolgt vor dem Hintergrund wachsender Herausforderungen durch Extremwetterlagen und neue zivilisatorische Bedrohungen in der Region. Künftig agieren beide Bereiche unter separater Führung und rechtlicher Verantwortung.
Aus der Neuordnung geht Abteilung 37 – Brand- und Katastrophenschutz hervor, die unter der Leitung von Kreisbrandmeister Manuel Packhäuser steht. Zu seinen Aufgaben zählen die Koordination von Löscheinsätzen, das Katastrophenmanagement sowie die Unterstützung der freiwilligen Feuerwehren. Packhäuser trat sein Amt offiziell zu Beginn des Jahres 2026 an.
Die zweite Einheit, Abteilung 38 – Rettungsdienst und Leitstelle, bleibt in der Verantwortung von Verwaltungsfachmann Thomas Hagen und Ärztlichem Leiter Dr. Florian Breuer. Ihr Zuständigkeitsbereich umfasst die Einsatzleitung, die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sowie die Sicherung hoher Qualitätsstandards in der notfallmedizinischen Versorgung. Ziel der Trennung ist die Vereinheitlichung von Abläufen und eine effizientere Verteilung der Ressourcen. Ausschlaggebend für die Aufspaltung waren dabei die unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen in Nordrhein-Westfalen für den Rettungsdienst und den Brandschutz. Zudem soll die Reform die Zusammenarbeit mit örtlichen Feuerwehren und Hilfsorganisationen stärken. Die Verantwortlichen erhoffen sich von den Änderungen eine bessere Bewältigung tagesschau-relevanter Notlagen und sich wandelnder Risiken für die öffentliche Sicherheit.
Die neue Struktur weist den Abteilungen klare Kompetenzbereiche zu, behält dabei aber erfahrene Führungskräfte in ihren Positionen. Während sich der Brand- und Katastrophenschutz auf die Gefahrenabwehr konzentriert, liegt der Fokus des Rettungsdienstes auf der Qualität der medizinischen Versorgung und der Effizienz der Einsatzleitung. Beide Einheiten arbeiten nun eigenständig – gestützt auf aktualisierte rechtliche Grundlagen.
