Rheinberg feiert Sieg: Regionalplan Ruhr für Abgrabungen gekippt
Rheinberg begrüßt Gerichtsurteil: Regionalplan Ruhr für rechtswidrig erklärt
Die Stadt Rheinberg hat ein Gerichtsurteil begrüßt, das den Regionalplan Ruhr für rechtswidrig erklärt hat. Die Entscheidung folgt auf den Widerstand Rheinbergs, des Kreises Wesel und weiterer Kommunen gegen die geplante Ausweitung von Abgrabungsflächen in der Region.
Rheinberg hatte gemeinsam mit dem Kreis Wesel und benachbarten Städten gegen die geplante Erweiterung geklagt. Bürgermeister Philipp Richter argumentierte, die Stadt trage bereits jetzt erhebliche Belastungen durch den Kies- und Sandabbau. Er forderte eine ausgewogene Planung, die Anwohner, Natur und Landschaft schützt.
Das Gericht gab den Klägern recht und erklärte den gesamten Regionalplan für ungültig. Die schriftliche Begründung des Urteils steht jedoch noch aus. Der Kreis Wesel und die betroffenen Kommunen werden nun die Entscheidung prüfen, um die genauen Konsequenzen zu verstehen.
Rheinberg sicherte zu, sich auch künftig in die Planungsprozesse einzubringen. Die Stadt will dabei lokale Interessen, den Umweltschutz und die Bewahrung der Landschaft in den Vordergrund stellen. Die Ausweitung der Abgrabungsflächen hätte schwerwiegende Folgen für die Region Niederrhein gehabt. Mit der für nichtig erklärten Planung werden Rheinberg und seine Partner nun die nächsten Schritte der Regionalentwicklung in den Blick nehmen. Die detaillierte Urteilsbegründung soll Klarheit über das weitere Vorgehen schaffen.






