Psychisch kranker Mann ersticht Immobilienmakler in Krefeld – Gericht erklärt ihn für schuldunfähig
Lukas WolfImmobilienmakler auf offener Straße erstochen - Verdächtiger festgenommen - Psychisch kranker Mann ersticht Immobilienmakler in Krefeld – Gericht erklärt ihn für schuldunfähig
Immobilienmakler auf offener Straße erstochen – Täter in psychiatrische Verwahrung eingewiesen
Ein 34-jähriger Mann ist nach dem tödlichen Messerangriff auf einen 62-jährigen Immobilienmakler in Krefeld in eine geschlossene psychiatrische Einrichtung eingewiesen worden. Die Tat ereignete sich am 10. Mai – das Opfer erlitt dabei fast 20 Stichwunden. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Angreifer zum Zeitpunkt der Tat schuldunfähig war.
Zwischen dem Getöteten und dem Täter bestand seit Jahren eine Bekanntschaft. Der ältere Mann hatte dem Jüngeren wie eine Vaterfigur zur Seite gestanden, ihm bei der Jobsuche geholfen und ihn als Gärtner beschäftigt. Diese Beziehung bestätigte auch die Mutter des Angreifers während des Prozesses.
Bereits vor der Bluttat hatte der Täter gewalttätiges Verhalten gezeigt: Einen Tag vor dem Angriff zerstörte er die Haustür des Opfers. Zuvor war er mit einer Machete in seine ehemalige Mietwohnung eingedrungen, auf der Suche nach seiner Ex-Partnerin. Diese Handlungen standen im Zusammenhang mit einer schweren Psychose, darunter paranoiden Wahnvorstellungen.
Wegen seiner Schizophrenie-Diagnose sprach das Gericht den Angreifer von einer strafrechtlichen Verantwortung frei. Staatsanwaltschaft und Verteidigung einigten sich auf eine Einstufung als Totschlag; gegen das Urteil wurde keine Revision eingelegt. Damit ist der Schuldspruch rechtskräftig, und der Mann bleibt auf unbestimmte Zeit in psychiatrischem Gewahrsam.
Der türkische Staatsbürger war aufgrund seiner Schizophrenie-Erkrankung als schuldunfähig eingestuft worden. Seine Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Abteilung folgt dem Urteil, dass die Tat durch seinen psychotischen Zustand motiviert war. Das Verfahren ist damit abgeschlossen; weitere rechtliche Schritte sind nicht zu erwarten.
