23 April 2026, 04:09

Polizei NRW gesteht gravierende Barrierefreiheitsmängel auf ihrer Website ein

Whiteboard mit "Beyond Blended Accessibility" geschrieben, mit einer Globus-Zeichnung und Pfeilen in verschiedene Richtungen.

Polizei NRW gesteht gravierende Barrierefreiheitsmängel auf ihrer Website ein

Polizei Nordrhein-Westfalen räumt Barrierefreiheitsmängel auf ihrer Website ein

Die Polizei Nordrhein-Westfalen hat eingeräumt, dass ihre Website die gesetzlichen Anforderungen an Barrierefreiheit nicht vollständig erfüllt. In einer offiziellen Stellungnahme wird bestätigt, dass die Vorgaben der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) nur teilweise umgesetzt sind. Mehrere zentrale Probleme erschweren Nutzenden mit Behinderungen die effektive Bedienung der Seite.

Strukturelle Mängel im HTML-Code In zahlreichen Bereichen fehlt eine korrekte HTML-Struktur. Tabellen sind nicht mit den erforderlichen

-, - oder
-Tags ausgezeichnet, was die Interpretation der Daten erschwert. Absätze werden nicht mit

-Elementen umschlossen, stattdessen kommen

- oder -Tags zum Einsatz. Auch Listen folgen keiner Standard-Auszeichnung: Statt
    oder
    werden willkürlich -Elemente verwendet.

    Probleme bei Überschriften und Navigation Ein weiteres Hindernis sind unlogisch hierarchisierte Überschriften, die nicht der korrekten Abfolge von h1 bis h6 folgen. Dadurch fällt es Screenreadern schwer, Nutzer:innen durch die Inhalte zu führen.

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    Defizite bei medialen Inhalten Auch die Barrierefreiheit von Medieninhalten lässt zu wünschen übrig: Audiodateien verfügen über keine Texttranskripte, stumme Videos enthalten weder Alternativtexte noch Audiodeskriptionen. Zwar sind bei Videos Untertitel vorhanden, die Steuerungselemente zum Ein- und Ausschalten sind jedoch kaum erkennbar. Zudem sind Alternativtexte für Bilder und Grafiken häufig falsch, thematisch unpassend oder in der falschen Sprache verfasst.

    Kein Zeitplan für Nachbesserungen Die Accessibility-Erklärung stützt sich auf das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die BITV 2.0. Die Polizei hat die Mängel zwar anerkannt, einen konkreten Zeitplan für deren Behebung gibt es jedoch noch nicht. Nutzer:innen, die auf assistive Technologien angewiesen sind, könnten daher weiterhin auf Schwierigkeiten beim Zugang zur Website stoßen.

Quelle