10 May 2026, 08:07

Patient scheitert mit Klage gegen 5,30-Euro-Zuzahlung für Generikum

Plakat mit der Aufschrift "$160 Milliarden die Menge, die Steuerzahler seit Medicare niedrigere Arzneimittelpreise verhandeln kann" mit einem Logo.

Patient scheitert mit Klage gegen 5,30-Euro-Zuzahlung für Generikum

Ein Patient in Deutschland hat seine Krankenkasse verklagt, nachdem ihm eine Zuzahlung von 5,30 Euro für ein ersetztes Medikament in Rechnung gestellt wurde. Bei dem Präparat handelte es sich um ein Generikum von Finasteride AL 5 mg, das ursprünglich ohne Zuzahlungspflicht verschrieben worden war. Der Mann argumentierte, die unerwartete Gebühr sei ungerechtfertigt und müsse erlassen werden.

Der Streit begann, als die Apotheke des Patienten sein verschriebenes Medikament durch ein generisches Alternativpräparat ersetzte. Obwohl das ursprüngliche Rezept von Zuzahlungen befreit war, löste die Umstellung eine Gebühr von 5,30 Euro aus. Der Patient behauptete, dies sei wiederholt vorgekommen und habe ihm unvorhergesehene Kosten verursacht.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Seine Krankenkasse lehnte seinen Antrag auf vollständige Erstattung ab und verwies darauf, dass Rabattverträge mit Pharmaherstellern den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Diese Verträge trügen dazu bei, die Kosten für alle Versicherten niedrig zu halten, hieß es zur Begründung. Später bot die Kasse zwar an, die 5,30 Euro in diesem Fall zu erstatten, lehnte jedoch seine Forderung nach einer förmlichen Unterlassungserklärung ab.

Der Fall gelangte vor das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG), das ein früheres Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf bestätigte. Das LSG wies die Klage des Patienten ab und stellte fest, dass Zuzahlungen ein rechtmäßiges Mittel seien, um die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu sichern. Zudem präzisierte das Gericht, dass § 35 SGB V darauf abziele, Verhandlungen zwischen Kassen und Arzneimittelherstellern zu fördern – nicht jedoch einzelnen Patienten direkt zugutekommen solle.

Das Gericht urteilte weiter, dass Versicherte keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Verzicht auf Zuzahlungen hätten. Es betonte, das Gesetz untetscheide klar zwischen Medikamenten, die von Gebühren befreit sind, und solchen, die im Rahmen von Rabattverträgen zuzahlungspflichtig seien. Die Richter fügten hinzu, dass Änderungen an diesem System nur durch den Gesetzgeber und nicht durch gerichtliche Eingriffe vorgenommen werden könnten.

Das Urteil bestätigt, dass Krankenkassen Zuzahlungen für ersetzte Medikamente auch dann erheben dürfen, wenn das ursprüngliche Rezept davon befreit war. Der Antrag des Patienten auf einen generellen Verzicht wurde abgelehnt, sodass das bestehende System weiter gilt. Die Entscheidung unterstreicht, dass etwaige Reformen vom Gesetzgeber und nicht von den Gerichten ausgehen müssen.

Quelle