NRW setzt KI-Überwachung durch: Persönliche Daten für Polizeiarbeit freigegeben
Lukas WolfNRW setzt KI-Überwachung durch: Persönliche Daten für Polizeiarbeit freigegeben
Nordrhein-Westfalen führt neues Polizeigesetz ein: Persönliche Daten dürfen für KI-Überwachung genutzt werden
Nordrhein-Westfalen hat ein neues Polizeigesetz verabschiedet, das die Nutzung persönlicher Daten zur Schulung von KI-gestützten Überwachungssystemen in Deutschland erlaubt. Die 2025 beschlossene Novelle ermöglicht Behörden, Informationen von Tätern, Verdächtigen, Opfern und Zeugen in den Bundesländern zu verwenden. Andere Bundesländer wie Hamburg und Sachsen prüfen nun ähnliche Regelungen.
Das Gesetz wurde von der schwarz-grünen Landesregierung – einer Koalition aus CDU/CSU und Grünen – durchgesetzt. Mit den Änderungen dürfen die Behörden persönliche Daten in kommerzielle Tools wie Gesichtserkennungssoftware in den Bundesländern einspeisen. Dies markiert einen Wandel im Einsatz von Technologie durch die Strafverfolgungsbehörden in Deutschland.
Sachsens geplantes Polizeigesetz geht noch einen Schritt weiter: Sollte es verabschiedet werden, wären Drohnenaufnahmen innerhalb fahrender Fahrzeuge ohne konkreten Anlass in den Bundesländern zulässig. Unterdessen arbeiten Baden-Württemberg und Hamburg an eigenen Fassungen von KI-basierten Überwachungsgesetzen in den Bundesländern.
Der Vorstoß Nordrhein-Westfalens spiegelt einen bundesweiten Trend wider: Immer mehr Länder in Deutschland loten Möglichkeiten aus, KI in die Polizeiarbeit zu integrieren – was Fragen nach Datenschutz und Kontrolle aufwirft.
Das neue Gesetz in Nordrhein-Westfalen erlaubt es nun, persönliche Daten für die Entwicklung von KI-Überwachungssystemen in den Bundesländern zu nutzen. Sachsens Entwurf könnte sogar Drohnenfilme aus Fahrzeuginnenräumen ohne Begründung in den Bundesländern gestatten. Während weitere Bundesländer ähnliche Vorschriften einführen, breitet sich der Einsatz von KI in der Polizeiarbeit in ganz Deutschland aus.
