27 April 2026, 00:14

Niederländer mit Haftbefehl nach illegalem Feuerwerk auf A3 festgenommen

Gruppe von Polizeibeamten vor einem großen Gebäude mit architektonischen Details, Fahrzeugen auf der Straße, einer Person mit einer Kamera auf der linken Seite, Bäumen, Verkehrsampeln, Fahnenmasten und einem klaren blauen Himmel.

Niederländer mit Haftbefehl nach illegalem Feuerwerk auf A3 festgenommen

Ein 32-jähriger Niederländer ist auf der Autobahn A3 festgenommen worden, nachdem die Polizei einen offenen Haftbefehl in Verbindung mit illegalem Feuerwerk entdeckte. Der Vorfall ereignete sich am 20. August 2025 am Rastplatz Knauheide, als Bundesbeamte seinen in den Niederlanden zugelassenen Wagen zu einer Routinekontrolle anhielten.

Der Mann war bereits 2022 wegen des Schmuggels von Feuerwerkskörpern ohne Sprengstofferlaubnis nach Deutschland zu einer Geldstrafe verurteilt worden, hatte diese jedoch nie beglichen. Der niederländische Staatsbürger war über den ehemaligen Grenzübergang Elten auf der Autobahn nach Deutschland eingereist, bevor er von der Bundespolizei gestoppt wurde. Bei der Kontrolle legte er einen gültigen niederländischen Personalausweis vor. Eine anschließende Überprüfung förderte jedoch einen aktiven Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Weiden in der Oberpfalz zutage.

Der Haftbefehl ging auf einen Vorfall im Dezember 2022 in Waldsassen zurück, als der Mann versucht hatte, Feuerwerkskörper ohne die erforderliche Sprengstofferlaubnis ins Land zu bringen. Im April 2023 war er vom Amtsgericht Tirschenreuth wegen Verstoßes gegen das deutsche Sprengstoffgesetz verurteilt worden. Damals hatte er eine Geldstrafe von 3.000 Euro (120 Tagessätze zu je 25 Euro) oder alternativ eine 120-tägige Haftstrafe erhalten.

Nach seiner Festnahme auf der Autobahn brachten die Beamten den Mann zur Dienststelle der Bundespolizeiinspektion Kleve, wo er registriert wurde. Am folgenden Morgen, dem 21. August, wurde er dem Haftrichter am Amtsgericht Kleve vorgeführt, um den offenen Haftbefehl zu vollstrecken.

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Ihm droht nun die ursprüngliche Strafe aus dem Jahr 2023: entweder die Zahlung der 3.000 Euro oder der Antrag der 120-tägigen Haftstrafe. Seine Festnahme erfolgte im Rahmen einer routinemäßigen Verkehrskontrolle, bei der der noch offene Rechtsstreit aus seiner früheren Verurteilung aufgedeckt wurde.

Quelle