Neues Ordnungsbehördengesetz stärkt Schutz für Ordnungsdienst-Mitarbeiter in NRW
Jakob MaierNeues Ordnungsbehördengesetz stärkt Schutz für Ordnungsdienst-Mitarbeiter in NRW
Der Landtag hat Reformen des Ordnungsbehördengesetzes verabschiedet. Das neue Gesetz soll Mitarbeiter des Ordnungsdienstes besser vor Respektlosigkeit, Bedrohungen oder Gewalt schützen. Die Stadtverwaltung in Mönchengladbach begrüßt die Entscheidung als Schritt zu klareren Vollzugsrichtlinien.
Die überarbeitete Gesetzgebung sieht Maßnahmen zur Modernisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen vor. Zudem schafft sie transparenteren Regelungen für lokale Ordnungsdienste. Eine zentrale Neuerung ermöglicht längerfristige Platzverweise für Personen, die den öffentlichen Raum stören, andere belästigen oder gefährliche Situationen herbeiführen.
In Mönchengladbach profitiert der Kommunale Ordnungsdienst (KOS) von diesen Anpassungen. Das Team kann nun wiederkehrende Probleme in Brennpunktgebieten wirksamer angehen. Vanessa Odermatt und Jochen Klenner sind überzeugt, dass die Änderungen die öffentliche Sicherheit und Ordnung verbessern werden.
Das Gesetz erweitert zudem den Einsatz von Körperkameras. Eine neue Voraufnahmefunktion speichert automatisch kurze Sequenzen, sobald sich eine Situation zuspitzt. Die örtliche CDU hat zugesagt, sich für eine zügige und konsequente Umsetzung dieser Maßnahmen einzusetzen.
Die Reformen geben den lokalen Ordnungsdiensten klarere Vorgaben für die Verhängung von Platzverweisen und den Technikeinsatz. Der KOS in Mönchengladbach erwartet, problematische Personen und Gebiete künftig entschlossener behandeln zu können. Ziel der Änderungen ist es, die öffentliche Ordnung zu stärken und diejenigen zu schützen, die sie durchsetzen.






