16 February 2026, 22:42

Neue Regeln: Wie Standesbeamte mit Namens- und Bildungsurlaubsrecht umgehen

Eine Gruppe von Menschen in Mützen steht vor einem Feuerwehrauto bei einer Zeremonie für eine neue Feuerwache, mit einem Podium und Mikrofon im Vordergrund und Gebäuden, Bäumen und Strommasten im Hintergrund.

Neue Regeln: Wie Standesbeamte mit Namens- und Bildungsurlaubsrecht umgehen

Fortbildung in Ibbenbüren: Standesbeamte diskutieren aktuelle Änderungen im Namens- und Bildungsurlaubsrecht

Rund 60 Standesbeamte trafen sich kürzlich in Ibbenbüren zu einer Fortbildungsveranstaltung, um sich über die neuesten Entwicklungen im deutschen Namens- und Bildungsurlaubsrecht auszutauschen. Die Schulung, die am Mittwoch, dem 9. Oktober 2025, stattfand, konzentrierte sich auf rechtliche Anpassungen bei Familiennamen und Geschlechtseintragungen sowie Bildungsurlaub. Fachreferenten leiteten die Diskussionen und vermittelten praxisrelevantes Wissen.

Veranstaltet wurde die Fortbildung in der Feuerwehr- und Rettungswache von Ibbenbüren. Bürgermeister Dr. Marc Schrameyer und Markus Mergenschröer, Leiter des Bürgeramts der Stadt, begrüßten die Teilnehmer. Als Referenten führten Stephanie Max und Rolf Becker vom Berufsverband der Standesbeamten in Westfalen-Lippe in die neuen gesetzlichen Bestimmungen ein und beantworteten Fragen aus der Praxis.

Das Namens- und Bildungsurlaubsrecht, das die Wahl des Familiennamens nach der Heirat und den Anspruch auf Bildungsurlaub regelt, wurde in den vergangenen Jahren mehrfach überarbeitet. Seit dem 1. Mai 2023 gelten bundesweit einheitliche Regeln: Verheiratete Paare können einen gemeinsamen Doppelnamen (mit bis zu zwei Bestandteilen, verbunden durch Bindestrich oder Leerzeichen) annehmen oder ihre jeweiligen Nachnamen behalten. Eine weitere wichtige Neuerung brachte das Selbstbestimmungsgesetz, das am 1. November 2024 in Kraft trat. Es vereinfacht die Änderung des Geschlechtseintrags, ohne dabei die Namens- und Bildungsurlaubswahl zu beeinflussen.

Diese Regelungen gelten flächendeckend in ganz Deutschland und sorgen dafür, dass es keine größeren Unterschiede zwischen Bundesländern oder Kommunen gibt. Im Rahmen der Fortbildung wurde deutlich, wie stark diese Änderungen den Arbeitsalltag der Standesbeamten prägen, zu deren Kernaufgaben die Registrierung von Namen und die Verwaltung von Bildungsurlauben gehört.

Die Veranstaltung vermittelte den Teilnehmenden aktuelles Wissen zu Namens- und Bildungsurlaubsrecht. Mit den nun klareren Vorschriften können Behörden Paare und Einzelpersonen besser bei der Wahl oder Änderung ihres Namens und der Inanspruchnahme von Bildungsurlaub unterstützen. Die Schulung unterstrich zudem die Bedeutung einer einheitlichen Anwendung dieser bundesweiten Regelungen.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones