Neue Bankenregel ab Oktober: So schützt VoP vor Zahlungsbetrug
Ab dem 9. Oktober tritt eine neue Bankenregel in Kraft, um Zahlungsbetrug zu bekämpfen. Mit der sogenannten "Verifizierung des Zahlungsempfängers" (VoP) müssen Banken vor der Ausführung einer Überweisung prüfen, ob der Name des Empfängers mit der angegebenen IBAN übereinstimmt. Die Maßnahme soll verhindern, dass Kriminelle Gelder abfangen, die eigentlich für rechtmäßige Empfänger bestimmt sind.
Häufig täuschen Betrüger ihre Opfer, sodass diese Geld auf falsche Konten überweisen. Die Maschen beginnen oft mit gefälschten E-Mails, Scheinjobangeboten oder anderen trügerischen Methoden. Sobald das Geld einmal überwiesen wurde, ist eine Rückholung wegen einer rechtlichen Grauzone in der EU kaum noch möglich.
Künftig müssen Banken im Rahmen des VoP-Systems Namen und IBANs in Echtzeit abgleichen. Stimmt alles exakt überein, wird die Überweisung ausgeführt – und die Bank haftet, falls das Geld versehentlich falsch gebucht wird. Bei kleinen Abweichungen wird der Zahler aufgefordert, den tatsächlichen Kontonamen zu bestätigen, bevor die Transaktion fortgesetzt wird.
Ergibt der Abgleich jedoch schwerwiegende Unstimmigkeiten, warnt die Bank ausdrücklich. Kunden, die diese Warnung ignorieren und trotzdem überweisen, haften persönlich für etwaige Verluste. Banken erstatten Betrugsopfern das Geld nur dann, wenn diese nachweisen können, dass sie alle Sicherheitsvorkehrungen beachtet und keine Fahrlässigkeit begangen haben.
Die neue Regelung gilt ab Oktober für alle Überweisungen, einschließlich Sofortzahlungen. Banken übernehmen nur dann die Haftung, wenn Name und IBAN vollständig übereinstimmen. Kunden müssen die Angaben daher genau prüfen – wer trotz Warnung überweist, trägt selbst die Verantwortung für mögliche Betrugsschäden.






