14 December 2025, 18:14

Lünen schränkt Verwaltungsdienstleistungen über die Feiertage stark ein

Ein Gebäude mit geschlossenen Räumen, jeweils mit einer wandmontierten Lampe und einem Deckenventilator, einem Stuhl davor und zwei Eingängen, mit zusätzlichen Lampen, die von der Dachterrasse hängen.

Lünen schränkt Verwaltungsdienstleistungen über die Feiertage stark ein

Stadtverwaltung über die Neujahrsfeiertage geschlossen – regulärer Betrieb ab 5. Januar

Kurzfassung Die Stadtverwaltung Lünen gibt bekannt, dass das Rathaus und alle anderen kommunalen Einrichtungen am 29. und 30. Dezember sowie am 2. Januar geschlossen bleiben. In dieser Zeit sind keine regulären Dienstleistungen verfügbar. Das Standesamt bietet jedoch einen Notdienst für Sterbefälle an.

Artikel Lünen hat verlängerte Schließzeiten für seine kommunalen Dienstleistungen über die Feiertage angekündigt. Das Rathaus und andere Verwaltungsgebäude bleiben an mehreren Tagen geschlossen, wobei nur eingeschränkte Notdienste angeboten werden. Bürgermeister Jürgen Kleine-Frauns hat die Entscheidung im Rahmen der Vorbereitungen auf die Festtage getroffen.

Die Schließungen beginnen am 29. Dezember; das Rathaus und alle städtischen Ämter bleiben bis zum 2. Januar geschlossen. In dieser Zeit ruht der reguläre Betrieb, lediglich das Standesamt nimmt dringende Sterbefallmeldungen entgegen.

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Das Stadtarchiv schließt bereits ab dem 22. Dezember. Die Persiluhr-Bibliothek bleibt über einen längeren Zeitraum – vom 24. Dezember bis zum 5. Januar – für die Öffentlichkeit geschlossen. Auch im StadtGartenQuartier müssen sich Anwohner auf längere Einschränkungen einstellen: Das dortige Quartiersmanagement ist vom 22. Dezember bis zum 8. Januar nicht erreichbar.

Bürgermeister Jürgen Kleine-Frauns, als Leiter der Stadtverwaltung, bestätigte den Zeitplan für die Schließungen an Silvester und Neujahr. Die Maßnahme betrifft alle Routineaufgaben der Verwaltung, wobei lediglich grundlegende Notfalldienste aufrechterhalten werden.

Die Schließungen bedeuten, dass die meisten städtischen Dienstleistungen für mehr als eine Woche nicht verfügbar sind. Die einzige Ausnahme bildet der eingeschränkte Notdienst des Standesamts für Sterbefälle. Der reguläre Betrieb soll nach Ende der Feiertage wiederaufgenommen werden.