Löwenzahn für Kaninchen: Darf man Gras aus Wiesen pflücken?
Löwenzahn für Kaninchen: Darf man Wildkräuter von Wiesen pflücken?
Teaser: Wer seine Haustiere artgerecht ernähren möchte, greift oft zu frischem Grünfutter. Doch ist das Sammeln auf Wiesen immer erlaubt?
Veröffentlichungsdatum: 29. September 2025, 05:00 Uhr
In Deutschland unterliegt das Pflücken von Wildkräutern auf Wiesen strengen Regeln, die je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen. Zwar ist das Sammeln für den privaten Bedarf oft gestattet, doch gelten zahlreiche Einschränkungen – besonders während der Wachstumsphase. Wer sich unsicher ist, sollte vor dem Sammeln die örtlichen Vorschriften prüfen oder Grundbesitzer um Erlaubnis fragen.
In ganz Deutschland ist der Zutritt zu Wiesen zwischen März und Oktober, wenn die Pflanzen wachsen, häufig eingeschränkt. Einige Bundesländer wie Schleswig-Holstein verbieten den Zugang zu landwirtschaftlichen Flächen sogar komplett, um Nutzpflanzen und Futtermittel für Vieh zu schützen. Selbst auf öffentlichem Grund ist das Pflücken von Wildkräutern nur für den persönlichen, nichtkommerziellen Gebrauch erlaubt – sofern keine Naturschutzbestimmungen oder Mähzeiten dagegen sprechen.
Besonderen Schutz genießen Lebensräume unter Naturschutz, Samen tragende Pflanzen und Brutzeiten. In Naturschutzgebieten, Natura-2000-Flächen oder Wasserschutzzonen kann das Sammeln gänzlich verboten sein. Auf Privatgrund ist stets die Zustimmung des Eigentümers erforderlich. Selbst das Pflücken von Grünfutter für Haustiere kann in manchen Gebieten untersagt sein. Die Regelungen variieren je nach Bundesland, wobei einige strengere Betretungsverbote erlassen haben, um die Landwirtschaft zu schützen. Wer Wildkräuter sammeln möchte, sollte sich vorher über die örtlichen Naturschutzgesetze, Schutzgebietsverordnungen und kommunalen Satzungen informieren. Im Zweifel ist die Rücksprache mit dem Grundbesitzer der sicherste Weg.
Deutschlands Ansatz balanciert zwischen persönlichen Freiheiten und dem Schutz von Umwelt und Landwirtschaft. Wer sich an die Regeln hält, darf in zugelassenen Gebieten weiterhin Wildkräuter sammeln. Wer gegen die Vorschriften verstößt, riskiert jedoch Bußgelder oder rechtliche Konsequenzen nach den jeweiligen Naturschutzbestimmungen.
