15 March 2026, 12:08

Krefeld führt Ganztagsbetreuung an Grundschulen stufenweise bis 2026 ein

Ein Blatt Papier mit der Aufschrift "Die Kinder der verschiedenen Tagesschulen werden mit Tee, Pflaumenbrot und Rinderbraten und Pflaumenpudding versorgt"

Krefeld führt Ganztagsbetreuung an Grundschulen stufenweise bis 2026 ein

Krefeld bereitet sich darauf vor, bis 2026 eine neue gesetzliche Vorgabe für ganztägige Betreuung an Grundschulen umzusetzen. Stadtdirektor Markus Schön hat bestätigt, dass das Programm schrittweise eingeführt wird – beginnend mit den Erstklässlern im Schuljahr 2026/27. Doch es bleiben Bedenken hinsichtlich der Finanzierung und der Kapazitäten, während die Stadt ihre bestehenden Angebote ausbaut.

Seit dem Schuljahr 2018/19 hat Krefeld die Betreuungsplätze im Nachmittagsbereich kontinuierlich ausgebaut. Durch die jährliche Einrichtung von 15 zusätzlichen Gruppen stieg die Zahl der Ganztagsplätze von 3.058 auf 5.862. Damit sind derzeit 64 Prozent des Bedarfs abgedeckt, doch die Stadt räumt ein, dass noch eine Lücke von 67 Prozent besteht.

Um diese zu schließen, könnte die Gruppengröße um bis zu zwei Kinder erhöht werden. Schulen, die keine vollständige Verpflegung anbieten können, könnten stattdessen eine vorübergehende Betreuung bis 14 Uhr einrichten. Langfristig soll es 80 Prozent aller Grundschulkinder ermöglichen, ein Ganztagsangebot zu nutzen.

Der Ausbau beginnt am 1. August 2026 für die Erstklässler. In jedem folgenden Jahr wird das Programm auf die nächste Jahrgangsstufe ausgeweitet. Dennoch äußert Schön Bedenken hinsichtlich der Finanzen, da die Stadt die Hälfte der Betriebskosten tragen muss.

Krefeld hat sich zudem mit anderen Kommunen in Nordrhein-Westfalen einem Rechtsstreit angeschlossen. Die vor den Verwaltungsgerichten eingereichte Klage zielt darauf ab, Klarheit über die Finanzierungspflichten des Landes im Rahmen des bundesweiten Betreuungsauftrags zu erlangen.

Die Umsetzung des Plans erfolgt in Stufen, beginnend mit den Erstklässlern im Jahr 2026. Anpassungen wie größere Gruppen und vorübergehende Betreuungsmodelle sollen die bestehenden Lücken überbrücken. Gleichzeitig unterstreicht die Klage gegen das Land die anhaltenden Auseinandersetzungen darüber, wer die Kosten für den Ausbau der Ganztagsbetreuung tragen soll.

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