Klimaproteste am Flughafen Köln/Bonn: Sechs Aktivist:innen verklagt
Moritz RichterKlimaproteste am Flughafen Köln/Bonn: Sechs Aktivist:innen verklagt
Flughafen Köln/Bonn reicht Klage gegen sechs Klimaaktivist:innen ein
Der Flughafen Köln/Bonn hat Anzeige gegen sechs Klimaaktivist:innen erstattet, nachdem zwei getrennte Protestaktionen im Juli und August zu erheblichen Flugbehinderungen geführt hatten. Die Vorfälle verursachten stundenlange Verspätungen – nun fordern Flughafen und Airlines Schadensersatz für die entstandenen finanziellen Verluste.
Bei der ersten Aktion am 24. Juli hatten sich nach Angaben des Flughafens fünf Personen auf einer Startbahn festgeklebt und den Betrieb für drei Stunden lahmgelegt. Ein zweiter Protest folgte am 15. August, als zwei weitere Aktivist:innen eine Zufahrtsstraße blockierten und weitere Verzögerungen auslösten.
Den fünf Beteiligten vom 24. Juli wird Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung vorgeworfen, nachdem sie den Flugbetrieb für drei Stunden unterbrochen hatten. Jede:r von ihnen muss nun mit Forderungen in Höhe von rund 4.100 Euro rechnen. Der Flughafen beziffert die vorläufigen Schäden auf 125.000 Euro. Die am stärksten betroffene Fluggesellschaft Eurowings kündigte an, fast 284.000 Euro als Entschädigung geltend zu machen.
Beim zweiten Protest am 15. August hatten sich zwei weitere Personen an einer Zufahrtsstraße zu einer Startbahn festgesetzt. Diese Störung dauerte etwa eine Stunde. Beide Aktivist:innen sehen sich nun Forderungen von jeweils knapp 3.250 Euro gegenüber.
Die Anzeigen wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs wurden beim Amtsgericht Köln eingereicht. Noch ist jedoch nicht entschieden, ob ein förmliches Verfahren eingeleitet wird; ein Verhandlungstermin steht ebenfalls noch aus.
Erstmals über die rechtlichen Schritte gegen die Aktivist:innen berichtet hatte die Rheinische Post aus Düsseldorf.
Der Flughafen und die Airlines streben eine Entschädigung für die wirtschaftlichen Folgen der Proteste an. Sechs Personen müssen nun mit juristischen Konsequenzen rechnen, auch wenn ein Prozess noch nicht eröffnet wurde. Die geschätzten Gesamtverluste aus beiden Vorfällen belaufen sich auf über 400.000 Euro.






