Kampf um Anerkennung: Frau klagt für Schwerbehindertenstatus bei psychogener Erblindung
Lukas WolfPsychogene Blindheit: Oberverwaltungsgericht prüft Anspruch - Kampf um Anerkennung: Frau klagt für Schwerbehindertenstatus bei psychogener Erblindung
Eine Frau aus dem Kreis Steinfurt kämpft um die rechtliche Anerkennung ihrer psychogenen Erblindung – einer Erkrankung, bei der der Sehverlust ohne körperliche Schäden an den Augen auftritt. Nach Jahren des Rechtsstreits wird ihr Fall nun am 27. Februar 2023 vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen verhandelt. Das Gericht wird entscheiden, ob ihr Zustand als schwere Behinderung nach deutschem Recht anzuerkennen ist.
Die Klägerin hatte ihren Fall bereits 2018 vor dem Verwaltungsgericht Münster eingebracht, doch ihr Antrag wurde abgewiesen. 2019 legte sie Berufung ein, was zu einem langwierigen Verfahren führte, das durch die COVID-19-Pandemie zusätzlich verzögert wurde. Ein zentraler Streitpunkt ist ein Gutachten der Universität Tübingen aus dem Jahr 2022, das Widersprüche zwischen den von ihr geschilderten Symptomen und den medizinischen Befunden aufzeigte.
Das erstinstanzliche Gericht stellte fest, dass ihr rechtes Auge fast normal funktioniere, während das linke Auge sogar über eine sehr gute Sehkraft verfüge. Zudem wurde infrage gestellt, ob ihre Erkrankung tatsächlich vorliege, übertrieben dargestellt oder sogar vorgetäuscht werde. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) hatte ihre Anträge auf finanzielle Unterstützung und einen Schwerbehindertenausweis zuvor abgelehnt. Die Begründung: Psychogene Erblindung sei psychisch bedingt und potenziell reversibel – und erfülle daher nicht die gesetzliche Definition von Blindheit.
Deutsche Gerichte, darunter frühere Urteile in Bayern und Niedersachsen, haben psychogene Erblindung bisher meist als vorübergehende, nicht schwere Behinderung eingestuft. Zur Begründung wird oft angeführt, dass es keine organischen Ursachen gebe, eine Besserung möglich sei und die Dauer in der Regel unter sechs Monaten liege. Deshalb wurden Leistungen wie ein Grad der Behinderung (GdB) von über 50 oder eine volle Erwerbsminderungsrente meist verweigert.
Das OVG befasst sich mit dem Fall wegen seiner grundsätzlichen rechtlichen Bedeutung. Ein Urteil wird noch am Verhandlungstag nach der mündlichen Verhandlung erwartet.
Die Entscheidung des Gerichts wird darüber bestimmen, ob die Klägerin Anspruch auf Behindertenleistungen nach deutschem Recht hat. Sollte das Urteil früheren Fällen folgen, könnte psychogene Erblindung erneut als vorübergehender Zustand und nicht als schwere Behinderung eingestuft werden. Das Ergebnis könnte zudem Präzedenzcharakter für ähnliche Streitfälle in der Zukunft haben.
