31 January 2026, 00:08

Justizministerin Hubig stoppt Palantir-Software für Bundesbehörden wegen Datenschutzrisiken

Ein geräumiger Raum mit zahlreichen Regalen voller Akten, beleuchtet von Deckenlampen und einer Tür im Hintergrund.

Justizministerin Hubig stoppt Palantir-Software für Bundesbehörden wegen Datenschutzrisiken

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat die Nutzung der Software des Unternehmens Palantir durch Bundesbehörden gestoppt. Die Entscheidung folgt einer Prüfung durch das Innenministerium, das erwogen hatte, die Datenanalyse-Tools des US-Konzerns Palantir für die Bundespolizei einzuführen. Hubig begründete ihren Schritt mit Bedenken hinsichtlich der Sensibilität der Daten sowie möglichen Risiken einer Abhängigkeit von ausländischer Technologie.

Das Innenministerium hatte geprüft, ob Palantirs Software die Arbeit der Bundesbehörden im Bereich der Strafverfolgung unterstützen könnte. Hubig lehnte den Einsatz jedoch kategorisch ab und erklärte, die Technologie werde auf Bundesebene nicht eingeführt. Sie betonte, bei automatisierten Datensystemen – insbesondere im Umgang mit sensiblen Informationen – sei größte Vorsicht geboten.

Mehrere Bundesländer, darunter Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen, setzen die Tools von Palantir bereits in der Polizeiarbeit ein. Zwar hat kein Land die Software offiziell verboten, doch gibt es unter Verantwortlichen Vorbehalte. So zeigte sich etwa Bayerns Innenminister offen für die Erkundung deutscher oder europäischer Alternativen in Zukunft.

Hubigs Ablehnung steht im Einklang mit einer generellen Skepsis gegenüber der Abhängigkeit von ausländischen Technologieunternehmen bei kritischer Sicherheitsinfrastruktur. Sie warnte, solche Systeme könnten gefährliche Abhängigkeiten schaffen – besonders beim Umgang mit hochklassifizierten Daten.

Die Bundesregierung wird Palantirs Software nicht einführen, sodass die Nutzung auf Landesebene vorerst unverändert bleibt. Hubigs Haltung spiegelt die anhaltende Debatte über Datensouveränität und die Risiken wider, die mit der Auslagerung zentraler Sicherheitsfunktionen verbunden sind. Die Behörden des Bundes müssen nun nach anderen Lösungen für ihre Analysebedürfnisse suchen.

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