27 November 2025, 22:05

Hürth reformiert Hundesteuer: Neue Gebühren und klarere Regeln ab 2026

Ein Hund in Kostüm sitzt auf einem Stück Stoff.

Hürth reformiert Hundesteuer: Neue Gebühren und klarere Regeln ab 2026

Der Stadtrat von Hürth hat eine neue Hundesteuersatzung verabschiedet – die erste vollständige Überarbeitung der Regelungen seit dem Jahr 2000. Die aktualisierte Verordnung, die am 25. November 2025 beschlossen wurde, führt angepasste Gebühren und klarere Definitionen für Hundehalter ein. Die Änderungen treten nach Jahren punktueller Nachbesserungen am alten System zum 1. Januar 2026 in Kraft.

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Die überarbeitete Satzung legt neue jährliche Steuersätze für Hundehalter fest. Für einen einzelnen Hund fallen künftig 100 Euro an, während der zweite und dritte Hund in einem Haushalt mit jeweils 132 Euro bzw. 176 Euro pro Tier besteuert werden. Diese Beträge entsprechen dem Durchschnitt im Rhein-Erft-Kreis und liegen damit unter den Sätzen vergleichbarer Städte.

Besitzer von als gefährlich eingestuften Hunden müssen laut den neuen Regelungen höhere Abgaben zahlen. Die Steuer für einen solchen Hund steigt auf 640 Euro, für den zweiten und dritten gefährlichen Hund werden 740 Euro bzw. 840 Euro fällig. Die Staffeln wurden leicht vereinheitlicht, um die Abrechnung bei mehreren Hochrisiko-Tieren zu vereinfachen.

Eine zentrale Neuerung ist die präzisere Definition eines gemeinsamen Haushalts. Diese Anpassung soll Schlupflöcher schließen, die es einigen Haltern bisher ermöglichten, unberechtigte Befreiungen für mehrere Hunde geltend zu machen. Zudem sind nun ausdrücklich zertifizierte Assistenzhunde von der Steuer befreit, sofern sie darauf trainiert sind, Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen zu unterstützen.

Mit den neuen Vorschriften passt sich Hürth zudem dem Hundegesetz von Nordrhein-Westfalen an, insbesondere bei der Handhabung gefährlicher Rassen. Die Ratsentscheidung erfolgte nach Input der CDU-Fraktion unter Björn Burzinski, der SPD mit Heiko Twellmann sowie Beiträgen der Grünen und der FDP nach der Kommunalwahl 2025.

Das aktualisierte Hundesteuersystem tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Es bringt klarere Definitionen, moderate Gebührenanpassungen und Ausnahmen für Assistenztiere mit sich. Die Änderungen spiegeln sowohl rechtliche Aktualisierungen als auch den Versuch wider, die Gebühren in der Region zu vereinheitlichen.