24 May 2026, 10:07

Gütersloher Polizei startet Kampagne gegen gefährliche E-Scooter-Fahrten von Jugendlichen

POL-GT: E-Scooter nur ab 14 Jahren erlaubt - Eltern haften ebenfalls

Gütersloher Polizei startet Kampagne gegen gefährliche E-Scooter-Fahrten von Jugendlichen

Polizei im Kreis Gütersloh warnt vor gefährlichem E-Scooter-Gebrauch

Die Behörden im Kreis Gütersloh schlagen Alarm: Beschwerden über rücksichtsloses Fahren, Unfälle und Konflikte im Zusammenhang mit Jugendlichen, die E-Scooter nutzen, haben stark zugenommen. Um die Sicherheit zu erhöhen und die Vorfälle einzudämmen, hat die Polizei nun Gegenmaßnahmen eingeleitet.

Allein im Jahr 2024 waren 73 Fahrer kleiner Elektrofahrzeuge – überwiegend E-Scooter – in Unfälle im gesamten Kreisgebiet verwickelt. Viele der Betroffenen waren minderjährig oder fuhren ohne Helm. Die Folge: Verletzungen häufen sich.

Laut Gesetz dürfen E-Scooter erst ab 14 Jahren genutzt werden. Eltern, die jüngeren Kindern die Nutzung erlauben, müssen mit Konsequenzen rechnen. Wer zu jung fährt oder ohne Helm unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld von 90 Euro sowie einen Eintrag im Fahreignungsregister in Flensburg.

Um das Problem in den Griff zu bekommen, startet die Gütersloher Polizei 2025 die Aktion „Radschlag“. Die Kampagne kombiniert präventive Aufklärung mit strengeren Kontrollen, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu verbessern. Ein Elternbrief mit den wichtigsten Regeln und Sicherheitstipps zum Umgang mit E-Scootern steht ab sofort auf der Website der Polizei zum Download bereit.

Bei weiteren Fragen kann sich die Öffentlichkeit an die Pressestelle der Polizei Gütersloh wenden – per Telefon, E-Mail oder über soziale Medien.

Ziel der „Radschlag“-Initiative ist es, die Unfallzahlen mit E-Scootern und Fahrrädern im kommenden Jahr zu senken. Die Polizei wird weiterhin die Einhaltung der Vorschriften überwachen und Verstöße ahnden. Bußgelder und Aufklärungsarbeit bleiben zentrale Instrumente, um ein sicheres Fahrverhalten zu fördern.

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