Grevenbroich verschärft Leinenpflicht – warum Hunde jetzt die Tierwelt gefährden
Moritz RichterGrevenbroich verschärft Leinenpflicht – warum Hunde jetzt die Tierwelt gefährden
Grevenbroich verschärft Leinenpflicht für Hunde – zum Schutz von Wildtieren und der öffentlichen Sicherheit
In Grevenbroich gelten klare Regeln für Hundehalter, um deine tierwelt zu schützen und die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Besonders im Frühling, wenn viele Tiere brüten und ihre Jungen großziehen, treten strengere Leinenpflichten in Kraft. Die Vorschriften sind zudem an das Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen angelehnt, das bestimmte Rassen und als gefährlich eingestufte Hunde reguliert.
Innerhalb von besiedelten Gebieten müssen Hunde in Grevenbroich stets an der Leine geführt werden. Außerhalb dieser Zonen dürfen sie auf Wald- und Feldwegen frei laufen – allerdings nur, wenn sie jederzeit unter Kontrolle sind. Betritt man jedoch abseits der Wege bewaldete Flächen, Ackerland oder Weiden, besteht durchgehend Leinenpflicht.
Im Frühling gelten zusätzliche Einschränkungen: Während der Brut- und Setzzeit müssen Hunde auch in Wäldern und offenen Landschaften angeleint bleiben. Selbst gut erzogene tiere können Wildtiere stressen, sodass Elterntiere ihre Nester verlassen oder Jungtiere von der Mutter getrennt werden. Schon die bloße Anwesenheit eines hund kann Fluchtreflexe auslösen – mit verheerenden Folgen für bedrohte Arten.
Die lokalen Bestimmungen spiegeln zudem die landesweiten Vorgaben wider. Gemäß dem Landeshundegesetz NRW müssen Hunde bestimmter Rassen oder als gefährlich eingestufte Tiere grundsätzlich angeleint und maulkorbpflichtig sein, sofern keine behördliche Ausnahmegenehmigung vorliegt. Der Schutz der Wildtiere hat dabei höchste Priorität: Das Jagen oder Belästigen von Tieren ist ganzjährig strikt verboten.
Ziel der Maßnahmen ist es, verantwortungsvolle hund kaufen mit dem Artenschutz in Einklang zu bringen. Hundehalter in Grevenbroich müssen die saisonalen und örtlichen Vorschriften einhalten, um Bußgelder zu vermeiden und die heimischen Ökosysteme nicht zu gefährden. Die Regelungen bleiben bestehen, um brütende Tiere zu schützen und die öffentliche Ordnung zu wahren.
