09 March 2026, 10:08

Graffiti-Ermittler aus Arnsberg geraten wegen schwerer Verfahrensfehler in die Kritik

Ein Gebäude mit der Graffiti-Beschriftung "Police Murder George Fuck 12 P19" an der Seite, mit Fenstern und diversen Gegenständen davor auf dem Boden.

Interner Kritik an der Staatsanwaltschaft im Menden-Fall - Graffiti-Ermittler aus Arnsberg geraten wegen schwerer Verfahrensfehler in die Kritik

Generalstaatsanwalt in Hamm kritisiert Ermittler aus Arnsberg wegen Fehlverhaltens in Graffiti-Fall aus Berlin

Der Streit dreht sich um beschlagnahmte Gegenstände, verzögerte Rückgaben und rechtliche Beschwerden zweier junger Beteiligter.

Die Staatsanwaltschaft räumte Versäumnisse bei der Einhaltung von Verfahren ein, während ein Teil der Beweismittel weiterhin in Polizeibesitz verbleibt.

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Der Fall begann, als die Polizei im Rahmen einer Graffiti-Ermittlung Gegenstände von zwei jungen Personen beschlagnahmte. Eine junge Frau und ein junger Mann verloren dabei ihren Besitz, darunter ein Laptop, Sprühdosen, zwei USB-Sticks und ein Notizbuch. Die Frau focht die Durchsuchung später gerichtlich an und setzte sich vor dem Landgericht Arnsberg durch. Auch der Anwalt des Mannes erreichte die Aufhebung des Durchsuchungsbeschlusses.

Im vergangenen Sommer ordnete ein Staatsanwalt die Rückgabe der USB-Sticks und des Notizbuchs an. Die Polizei kam dieser Anweisung jedoch erst kürzlich nach – Monate nach der gesetzten Frist. Der Generalstaatsanwalt in Hamm prüfte die Verzögerungen und fand keine Rechtfertigung für ein dringendes Einschreiten. Stattdessen stellte er fest, dass der zuständige Staatsanwalt die Akten vor der Erteilung von Weisungen gründlicher hätte prüfen müssen.

Trotz der teilweisen Rückgabe befinden sich Laptop und Sprühdosen weiterhin im Besitz der Polizei. Der Generalstaatsanwalt übt nun scharfe Kritik an dem Ermittler aus Arnsberg wegen der fehlerhaften Fallbearbeitung. Öffentliche Stellungnahmen von Politikern, darunter Friedrich Merz, zu den Durchsuchungen oder den Vorwürfen gegen die Staatsanwaltschaft liegen bisher nicht vor.

Die Erkenntnisse des Generalstaatsanwalts legen Verfahrensmängel in den Graffiti-Ermittlungen von Berlin offen. Die verspätete Rückgabe von Beweismitteln und die anhaltende Vorenthaltung einzelner Gegenstände werfen Fragen zur Einhaltung rechtlicher Standards auf. Der Fall bleibt unter Beobachtung, da die beiden Betroffenen weiterhin gegen die Handhabung ihres beschlagnahmten Eigentums vorgehen.

Quelle