26 February 2026, 14:25

Gerichtsstreit um AfD-nahe Stiftung: Entscheidung über Fördergelder für 2021 steht bevor

Alte deutsche Auslandsanleihe von 1924 mit einer Frauendarstellung, Text und Zahlen zur Bezeichnung.

OVG prüft Förderung für AfD-nahe Stiftung im Jahr 2021 - Gerichtsstreit um AfD-nahe Stiftung: Entscheidung über Fördergelder für 2021 steht bevor

Der Rechtsstreit um die öffentliche Förderung der mit der rechtspopulistischen AfD verbundenen Desiderius-Erasmus-Stiftung wird im März 2023 fortgesetzt. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen verhandelt am 10. März in einer mündlichen Verhandlung, ob die Stiftung Anspruch auf finanzielle Unterstützung für das Jahr 2021 hat. Der Fall zieht sich bereits seit Jahren hin, nachdem wiederholte Anträge und Berufungen abgelehnt wurden. Mittlerweile hat die Stiftung ihren Anspruch auf nur noch ein Jahr eingegrenzt.

Die Desiderius-Erasmus-Stiftung hatte ursprünglich staatliche Förderung für den Zeitraum 2018 bis 2021 beantragt. Das Bundesverwaltungsamt Köln lehnte dies jedoch mit der Begründung ab, die AfD habe bei zwei aufeinanderfolgenden Bundestagswahlen keine Mandate errungen – eine damals geltende Voraussetzung. Die Stiftung focht die Entscheidung an, beschränkte ihren Antrag später aber auf das Jahr 2021, in dem die AfD 83 Sitze im Bundestag gewann.

Das Verwaltungsgericht Köln bestätigte zunächst die Ablehnung, ließ jedoch wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls eine Berufung zu. Inzwischen wurden die Regeln zur Parteienstiftungsfinanzierung geändert: 2023 erklärte das Bundesverfassungsgericht das bisherige System für verfassungswidrig, woraufhin 2024 ein neues Stiftungsfinanzierungsgesetz in Kraft trat. Dieses gilt jedoch nicht rückwirkend für den Streit um das Jahr 2021.

Nun prüft der 15. Senat des Oberverwaltungsgerichts, ob die Stiftung für 2021 Anspruch auf öffentliche Mittel hat. Ein Urteil wird nach der März-Verhandlung erwartet.

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Die Entscheidung des Gerichts wird klären, ob die Desiderius-Erasmus-Stiftung für 2021 Fördergelder erhalten kann. Maßgeblich sind dabei die damals geltenden rechtlichen Vorgaben – nicht die heutigen Regelungen. Das Urteil wird zudem Präzedenzcharakter für künftige ähnliche Streitfälle haben.