Gericht wehrt Klage gegen Windrad im Hochsauerland ab – Flugbetrieb bleibt eingeschränkt
Emma KrauseParagliding Club Fails in Lawsuit Against Wind Turbine in North Rhine-Westphalia - Gericht wehrt Klage gegen Windrad im Hochsauerland ab – Flugbetrieb bleibt eingeschränkt
Paragleiter- und Drachenseglerclub in Nordrhein-Westfalen scheitert mit Klage gegen Windrad-Projekt im Hochsauerlandkreis
Der Higher Administrative Court (Oberverwaltungsgericht, OVG) des Landes hat den Eilantrag eines Paragleiter- und Drachenseglerclubs aus Nordrhein-Westfalen gegen den Bau eines Windrads im Hochsauerlandkreis abgewiesen. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Anlage die Aktivitäten des Vereins nicht gefährde.
Das Gelände, das seit 1998 genutzt wird, zählt zu den frequentiertesten Fluggebieten der Region mit rund tausend Starts pro Jahr.
Der Club hatte argumentiert, das etwa 550 Meter vom Startplatz entfernte Windrad werde unzumutbare Einschränkungen und Sicherheitsrisiken mit sich bringen. Die Anlage drohe, den Flugbetrieb massiv zu beeinträchtigen und die Teilnehmer zu gefährden.
Das OVG sah jedoch keine Anhaltspunkte dafür, dass das Projekt die Existenz des Vereins bedrohe. Zwar räumte das Gericht gewisse Einschränkungen ein, betonte aber, dass der Flugbetrieb bei Windgeschwindigkeiten unter 20 km/h wie gewohnt fortgeführt werden könne. Zudem bestätigten die Richter, dass der Verein im Planungsverfahren ordnungsgemäß angehört worden sei.
Unterdessen hat der Energiekonzern VERBUND die Projektrechte für Windparkstandorte im Hochsauerlandkreis von ENOVA übernommen. Über die genaue Anzahl der geplanten Anlagen oder mögliche Konflikte mit lokalen Freizeitaktivitäten wurden keine Details bekannt.
Mit dem Urteil kann der Bau des Windrads nun wie vorgesehen voranschreiten.
Die Entscheidung ebnet den Weg für die Errichtung der Anlage in der Nähe des Fluggeländes. Der Verein muss sich zwar an die neuen Auflagen anpassen, kann seinen Betrieb aber unter bestimmten Windbedingungen fortsetzen. Weitere rechtliche Schritte sind vorerst nicht zu erwarten.






