Gericht stoppt Eurowings: CO₂-Kompensation war trügerische Werbung
Moritz RichterUrteil: Eurowings' CO2-Ausgleichs-Werbung irreführend - Gericht stoppt Eurowings: CO₂-Kompensation war trügerische Werbung
Ruling: Eurowings' CO₂-Kompensation – Verbraucher wurden getäuscht
Düsseldorf Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass die Fluggesellschaft Eurowings mit ihrer Werbung für CO₂-Kompensation Kunden in die Irre geführt hat. Das Oberlandesgericht Düsseldorf urteilte, die Airline habe den falschen Eindruck erweckt, ihre Flüge seien klimaneutral. Das Verfahren war von der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) angestrengt worden.
Laut Gericht gingen Verbraucher davon aus, dass das Kompensationsprogramm von Eurowings sämtliche klimaschädlichen Emissionen ihrer Flüge ausgleiche – inklusive der nicht-CO₂-bedingten Effekte. Kritiker monieren jedoch, dass solche Ausgleichsmaßnahmen nicht die konkreten Emissionen eines Reisenden neutralisieren, sondern lediglich allgemeine Klimaprojekte fördern.
Das Urteil zwingt Airlines zu mehr Transparenz bei umweltbezogenen Werbeaussagen. Eurowings und andere Fluggesellschaften müssen nun sicherstellen, dass ihre Marketingversprechen die Wirkung von Kompensationsprogrammen nicht übertreiben. Der Fall unterstreicht die verschärfte Prüfung grüner Werbung in der Luftfahrtbranche.
