Gericht senkt Grundsteuer: Garten zählt nicht als Bauland – Hausbesitzer gewinnen Prozess
Moritz RichterGericht senkt Grundsteuer: Garten zählt nicht als Bauland – Hausbesitzer gewinnen Prozess
Hausbesitzer zahlen Grundsteuer – für das Bauland gilt: Der Garten zählt nicht dazu: Gericht gibt Steueramt contra
Teaser: Die Hausbesitzer leben auf einem Wohngrundstück am Rand einer Siedlung im Außenbereich. Streit gab es um ein angrenzendes Grundstück.
12. Dezember 2025, 13:47 Uhr
Stichworte: agrarheute, Finanzen, Wirtschaft
Artikel: Ein Düsseldorfer Gericht hat zugunsten von Hausbesitzern entschieden, die gegen eine zu hohe Bewertung ihres Grundstücks für die Grundsteuer klagten. Streitpunkt war, ob das 1.020 Quadratmeter große Gelände als baureifes Land oder als landwirtschaftliche Fläche einzustufen ist. Das Finanzamt hatte den Wert zunächst deutlich höher angesetzt, als die Eigentümer für gerechtfertigt hielten.
Die Kläger argumentierten, dass ihr Grundstück – ausgewiesen als „allgemeine Freifläche und landwirtschaftliche Nutzfläche“ – mit 5,50 Euro pro Quadratmeter besteuert werden müsse. Sie wiesen darauf hin, dass eine Bebauung rechtlich ausgeschlossen sei und das Gelände nicht kommerziell bewirtschaftet werde. Stattdessen diene es als Garten und Auslauf für Hühner.
Mit dem Urteil muss das Finanzamt nun den Satz von 5,50 Euro pro Quadratmeter auf die 1.020 Quadratmeter anwenden. Dadurch verringert sich die Grundsteuerlast der Hausbesitzer deutlich. Der Fall könnte zudem richtungsweisend für ähnliche Streitigkeiten über die Einstufung von Grundstücken sein.
