Gericht kippt pauschales Verbot von Israel-Leugnung bei Protesten
Moritz RichterGericht kippt pauschales Verbot von Israel-Leugnung bei Protesten
Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass die Leugnung des Existenzrechts Israels bei öffentlichen Versammlungen nicht pauschal verboten werden darf. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster verkündete den Beschluss am Freitag und stellte klar, dass solche Äußerungen unter die Meinungsfreiheit fallen. Das Urteil befasste sich zudem mit mehreren umstrittenen Palästinasprüchen, die bei pro-palästinensischen Protesten verwendet werden.
Das Gericht hob das Verbot für den Spruch "Es gibt nur einen Staat – Palästina 48" auf, da es keinen direkten Bezug zur Ideologie der Hamas erkannte. Allerdings bestätigte es das Verbot von "Vom Fluss bis zum Meer wird Palästina frei sein", das von einigen Staatsanwälten trotz seines Freiheitsappells als Volksverhetzung eingestuft wird. Verschiedene Gerichte waren zu diesem Spruch bisher zu widersprüchlichen Urteilen gelangt – manche erlaubten ihn, sofern kein klarer Hamas-Bezug nachweisbar ist.
Das Urteil setzt einen rechtlichen Präzedenzfall für Protestparolen im Zusammenhang mit dem israelisch-palästinensischen Konflikt. Es bestätigt, dass pauschale Verbote der Israel-Leugnung rechtswidrig sind, hält aber bestimmte Rufe weiterhin für unzulässig. Die Entscheidung überlässt es den unteren Instanzen, im Einzelfall zu prüfen.
