Gericht kippt Grundbuchregeln: Städte in NRW diskriminieren Gewerbe-Eigentümer
Lukas WolfGericht kippt Regelung zur Grundsteuer in vier Ruhrgebietsstädten - Gericht kippt Grundbuchregeln: Städte in NRW diskriminieren Gewerbe-Eigentümer
Ein Landesgericht hat die Grundbuchregelungen in vier großen Städten Nordrhein-Westfalens für rechtswidrig erklärt. Die Urteile besagen, dass höhere Steuersätze für Gewerbe- und Brachflächen Eigentümer unrechtmäßig benachteiligen. Klagen von Grundbesitzern hatten die rechtliche Überprüfung der Städte Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen ausgelöst.
Das Gericht stellte fest, dass die Bemessungsgrundlagen für nichtwohnliche Grundstücke in diesen Kommunen gegen verfassungsrechtliche Prinzipien verstoßen. Die Richter urteilten, dass Städte zwar niedrigere Sätze für Wohnflächen gewähren dürfen, aber keine höheren Abgaben für Gewerbe- oder unbebaute Grundstücke erheben dürfen. Diese Ungleichbehandlung wurde als diskriminierend und rechtswidrig eingestuft.
Die Entscheidungen zwingen die betroffenen Städte nun, die aktuelle Steuerbewertung für nichtwohnliche Flächen zu überarbeiten. Eigentümer, die höhere Sätze gezahlt haben, können rechtschreibprüfung rückwirkend Erstattungen oder Anpassungen beantragen. Das endgültige Ergebnis hängt von möglichen Berufungen oder weiteren Klagen ab.
