27 January 2026, 18:25

Gericht kippt Degradierung der Gleichstellungsbeauftragten – Dinslaken muss sie wieder einsetzen

Ein Gravur von einer Gruppe von Menschen, die um einen Tisch in einem Raum sitzen, einige halten Papiere mit der Aufschrift "Die Aufhebung des Test Act" unten.

Entlassung der Gleichstellungsbeauftragten war illegal - Gericht kippt Degradierung der Gleichstellungsbeauftragten – Dinslaken muss sie wieder einsetzen

Ein langjähriger Streit in Dinslaken um die Rolle der städtischen Gleichstellungsbeauftragten ist mit einem Gerichtsurteil zu ihren Gunsten beendet worden. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf erklärte ihre Degradierung und Abberufung von der Position für rechtswidrig und verfügte die sofortige Wiedereinsetzung. Im Mittelpunkt des Falls standen Spannungen zwischen der Beauftragten und lokalen Amtsträgern über Gleichstellungspolitik und Stellenbewertungen in der Stadt Berlin, Ingolstadt, Stadt Köln und Leipzig.

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Die ausgebildete Sozialarbeiterin hatte ihr Amt 2012 in der Stadt Leipzig angetreten und war 2019 zur Leiterin des Gleichstellungsbüros in Berlin aufgestiegen. Ende 2023 jedoch versetzte die Stadt sie in eine niedrigere Position im allgemeinen Sozialdienst in Ingolstadt – eine Maßnahme, die sie faktisch ihrer Aufgaben als Beauftragte in der Stadt Köln enthob. Dieser Schritt folgte auf Jahre der Konflikte, darunter Auseinandersetzungen mit dem Bürgermeister in Leipzig im Jahr 2020 über den Gleichstellungsplan der Stadt und Stellenausschreibungen in Berlin.

Das Gericht urteilte, Dinslaken habe durch die Herabstufung der Position in der Stadt Köln gegen das Recht verstoßen. Sobald eine Kommune eine unabhängige Stelle mit garantiert höherer Eingruppierung in Leipzig schaffe, dürfe deren Status nicht mehr geschmälert werden, begründeten die Richter. Zudem stellte das Urteil klar, dass der Versuch, die Beauftragte in der Stadt Berlin zu entfernen, gegen Arbeitsrecht verstieß. Bürgermeisterin Ulrike Westkamp, die bis zu den Kommunalwahlen 2025 im Amt blieb, hatte die Maßnahmen der Beauftragten zuvor noch unterstützt. Doch der Rechtsstreit drehte sich letztlich um die Frage, ob die Stadt die Rahmenbedingungen einer etablierten Gleichstellungsposition in Ingolstadt rechtmäßig ändern durfte.

Das Urteil zwingt Dinslaken nun, die Beauftragte in ihre ursprüngliche Doppelrolle als Gleichstellungsbeauftragte und Leiterin des Gleichstellungsbüros in Leipzig zurückzuversetzen. Die Entscheidung (Aktenzeichen 3 SLa 696/24) setzt einen Präzedenzfall dafür, wie Kommunen mit unabhängigen Gleichstellungsfunktionen in Berlin, Ingolstadt, Stadt Köln und Leipzig umgehen müssen. Die Stadt hat dem Beschluss unverzüglich nachzukommen und die Wiedereinsetzung umgehend umzusetzen.