06 March 2026, 12:10

Frau gewinnt Prozess: Frühzeitige Arbeitslosmeldung sichert Anspruch auf Arbeitslosengeld

Ein vergilbtes, altes Blatt Papier mit schwarzer Handschrift, ein Schreiben des deutschen Staates, das die Freigabe eines Gesuchs für den Tod eines Mannes anfordert.

14 Monate vor Zahlung gemeldet: weiterhin Anspruch auf Arbeitslosengeld - Frau gewinnt Prozess: Frühzeitige Arbeitslosmeldung sichert Anspruch auf Arbeitslosengeld

Eine Frau aus Nordrhein-Westfalen hat einen Rechtsstreit um Arbeitslosengeld gewonnen, nachdem sie sich 14 Monate vor dem eigentlichen Leistungsbeginn arbeitslos gemeldet hatte. Ihr Antrag war zunächst abgelehnt worden, doch nun haben Gerichte zu ihren Gunsten entschieden. Das Urteil bestätigt, dass eine frühzeitige Meldung den Anspruch auf Unterstützung nicht ungültig macht.

Die Frau schied am 30. Juni 2019 aus ihrem Arbeitsverhältnis aus – basierend auf einem Aufhebungsvertrag, der monatliche Übergangsleistungen vorsah. Bereits Anfang Mai 2019 informierte sie die Agentur für Arbeit, dass ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld am 1. Juli 2020 beginnen werde. Als sie den Antrag am 28. Juli 2020 offiziell stellte, wurde er jedoch abgelehnt.

Sie zog vor Gericht und argumentierte, dass ihre ursprüngliche Meldung weiterhin Gültigkeit besitze. Das Landessozialgericht Essen gab ihr recht und entschied, dass sie sich nicht erneut melden musste – selbst nach Ablauf von drei Monaten. Zudem erfülle sie die notwendige Anwartschaftszeit, da diese am 30. Juni 2020 begann und sich rückwirkend bis zum 1. Juli 2018 erstreckte.

Die Bundesagentur für Arbeit legte Berufung ein, doch das Bundessozialgericht in Kassel bestätigte das Essener Urteil. Es stellte klar, dass keine erneute Meldung erforderlich war und die Leistungen ab Juli 2020 hätten gezahlt werden müssen.

Die Entscheidung bedeutet, dass die Frau Arbeitslosengeld ab dem ursprünglichen Stichtag erhält. Das Urteil schafft einen Präzedenzfall für Fälle, in denen eine frühzeitige Arbeitslosmeldung von einer längeren Wartezeit bis zum Leistungsantrag gefolgt wird. Die Entscheidung des Bundessozialgerichts ist nun rechtskräftig.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones
Quelle