Falsche Behauptung: Ukrainische Geflüchtete erhalten angeblich Rente ohne Beiträge
Emma KrauseFalsche Behauptung: Ukrainische Geflüchtete erhalten angeblich Rente ohne Beiträge
Ein irreführendes Video über ukrainische Geflüchtete, die angeblich ohne eigene Beiträge deutsche Renten erhalten, hat sich online verbreitet. Die Behauptung stammte von einem Kommunalpolitiker aus Nordrhein-Westfalen und wurde später von seiner Facebook-Seite entfernt. Die offiziellen Regelungen bestätigen: Nur wer in das System einzahlt, hat Anspruch auf Leistungen.
Im Video behauptete Michael Hasenkamp, Politiker aus Witten, fälschlicherweise, dass 114.000 ukrainische Geflüchtete in Deutschland ohne jemals Beiträge geleistet zu haben Anspruch auf eine deutsche Rente hätten. Seine Aussage stützte sich auf ein 2018 geschlossenes Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und der Ukraine, das die Ukraine bis Januar 2026 nicht ratifiziert hatte.
Nach geltendem deutschem Recht müssen alle hier lebenden Personen – einschließlich Ukrainerinnen und Ukrainer – die gleiche Altersgrenze erfüllen und Beitragszeiten nachweisen. Das Abkommen von 2018 würde, falls es in Kraft tritt, lediglich Doppelversicherungen vermeiden und es ermöglichen, Beitragszeiten aus beiden Ländern zusammenzurechnen. Es würde jedoch keine Rentenansprüche für Personen schaffen, die nie eingezahlt haben.
Ende 2023 zahlte Deutschland knapp 26 Millionen monatliche Renten aus, davon über 3,2 Millionen auf Grundlage internationaler Verträge. Diese Zahlen umfassen sowohl deutsche als auch ausländische Rentnerinnen und Rentner, unabhängig davon, ob sie in Deutschland oder im Ausland leben. Die Löschung des Videos erfolgte, nachdem Faktenchecker die Behauptung widerlegt hatten: Es gibt keine Belege dafür, dass Ukrainerinnen oder Ukrainer vorzeitig oder ohne Beitragsleistung Renten erhalten.
Bisher gibt es keine bestätigte Quelle, die eine ähnliche falsche Aussage für den Frühling 2026 mit einer konkreten Person in Verbindung bringt.
Die Entfernung des Videos unterstreicht, wie wichtig es ist, Rentenvorwürfe zu überprüfen. Die deutschen Rentenvorschriften bleiben unverändert: Anspruch auf Leistungen besteht nur bei nachgewiesenen Beiträgen – unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Das Abkommen von 2018 würde im Falle einer Ratifizierung lediglich bestehende Verfahren vereinfachen, aber keine neuen Ausnahmen schaffen.
