Fahranfängerin behauptet: Alkohol kam von Schokolade – doch die Polizei misst 0,09 Promille
Moritz RichterFahranfängerin behauptet: Alkohol kam von Schokolade – doch die Polizei misst 0,09 Promille
Gefahr von Fahrverbot nach Alkoholfahrt: 20-Jährige gibt Schokolade als Ausrede an
In den frühen Morgenstunden des 14. Februar wurde eine 20-jährige Fahranfängerin in der Hagener Innenstadt von der Polizei kontrolliert. Bei einer routinemäßigen Verkehrskontrolle stellten die Beamten fest, dass sie Alkohol konsumiert hatte. Die junge Frau behauptete später, sie habe lediglich alkoholisierte Schokolade gegessen, bevor sie sich ans Steuer setzte.
Der Vorfall ereignete sich gegen 2:50 Uhr, als die Polizei die Frau im Stadtteil Hagen-Mitte anhielt. Ein freiwilliger Atemalkoholtest vor Ort ergab einen Blutalkoholwert von 0,07 Promille. Für Fahranfänger gilt in Deutschland jedoch eine absolute Null-Promille-Grenze.
Kurz darauf wurde auf der Wache ein zweiter, rechtlich bindender Alkoholtest durchgeführt – diesmal mit einem Wert von 0,09 Promille. Die Beamten untersagten der Frau umgehend die Weiterfahrt.
Gegen die junge Autofahrerin wurde ein Verstoß gegen das Alkoholverbot für Fahranfänger dokumentiert. Sie bestand weiterhin darauf, dass der nachgewiesene Alkohol von der zuvor verzehrten Schokolade stamme.
Nun muss sich die Frau wegen Verstoßes gegen die strengen deutschen Alkoholregeln für Fahranfänger rechtlich verantworten. Der Fall zeigt, wie riskant selbst geringe Mengen Alkohol für junge Fahrer sein können. Die Polizei gab keine weiteren Details zu möglichen Strafen oder weiteren Maßnahmen bekannt.
